1. Zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage nach dem Thermoselect-Verfahren im Gebiet des Hanauer Hafens.
2. Ein vorzeitiger Verschleiß sicherheitsrelevanter Teile (hier der Wärmeschutzauskleidung des Hochtemperaturreaktors) bei einer Referenzanlage steht der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht entgegen, wenn nach der nachvollziehbaren und nicht erschütterten Einschätzung zweier Sachverständiger (im Sinne des § 29a Abs. 1 BImSchG) das Überwachungssystem der Anlage gewährleistet, dass eventuell eintretende Schäden so schnell erkannt und lokalisiert werden, dass durch eine Einstellung des Betriebs Gefahren für die Anlage und deren Nachbarschaft vermieden werden können.
3. Zur Emissionsbegrenzung des Brennkammerbetriebs im Falle einer Störung der Synthesegasreinigung oder -nutzung ("Bypass-Fahrten").
4. § 38 Satz 1 BauGB privilegiert die dort genannten Abfallbehandlungsanlagen, indem die Bindung an §§ 29 ff. BauGB durch eine bloße Berücksichtigung städtebaulicher Belange ersetzt wird. Dadurch wird die Genehmigungsbehörde ermächtigt, im Rahmen der im Übrigen gebundenen Entscheidung die der Genehmigung entgegenstehenden städtebaulichen Belange im Wege einer Abwägung mit dem öffentlichen Entsorgungsinteresse zu überwinden. Maßgebliche Kriterien sind neben der Bauleitplanung Art und Maß der tatsächlichen Bebauung im Einwirkungsbereich der Anlage sowie die von der Anlage ausgehenden Störungen der Nachbarschaft.