JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Thermische Abfallbehandlung
| Rechtsgebiete: | BImSchG, VwGO, 17. BImSchV, TA Luft |
| Schlagworte: | Thermische Abfallbehandlung, Rauchgasreinigungsanlage, immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung, Erhöhung des Durchsatzes, Nebenbestimmung, Emissionsgrenzwert, Verschärfung, Tagesmittelwert, Halbstundenmittelwert, immissionsschutzrechtliches Vorsorgegebot, Konkretisierung, Stand der Technik, Dynamisierung, atypische Sachverhaltslage, ordnungsgemäßer Anlagenbetrieb, Genehmigungskonformität, Zielwert, Kontrollwert, Fehlfunktion, Einsatzstoff, Inhomogenität |
| Stichwort: | Thermische Abfallbehandlung |
| Leitsatz: | Die Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV stehen nicht der Festlegung niedrigerer Kontrollwerte entgegen, die den genehmigungskonformen Betrieb der Abfallbehandlungsanlage nachprüfbar machen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 15.06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, KrW-/AbfG, LVwVfG |
| Schlagworte: | Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, Bestimmtheit, Abfallverbrennungsanlage, Abfallbeseitigung, energetische Abfallverwertung, thermische Abfallbehandlung, Hauptzweckklausel, Widmungszweck von Abfallverbrennungsanlagen, Darlegungslast, Konsenserklärung, Krankenhausabfall, Klinikmüll, Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt |
| Stichwort: | Thermische Abfallbehandlung |
| Leitsatz: | 1. Die Abgrenzung zwischen energetischer Abfallverwertung und thermischer Abfallbehandlung sowie Abfallbeseitigung erfolgt auf der Grundlage einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung und Anwendung der Hauptzweckklausel des § 4 Abs. 4 KrW-/AbfG. Maßgebend sind die Kriterien, die der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen vom 13.02.2003 (Rs. C-228/00 und Rs. C-458/00) aufgestellt hat. 2. Abfallverbrennungsanlagen sind von ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung her Abfallbeseitigungsanlagen. Der Exekutive ist nach geltendem Recht nicht die Befugnis eingeräumt, durch einseitigen Rechtsakt oder durch Vereinbarung mit Betreibern von Abfallverbrennungsanlagen mit konstitutiver Wirkung einen "Verwerterstatus" von Abfallverbrennungsanlagen zu begründen. 3. Auf Grund funktionaler Betrachtung ist es nicht ausgeschlossen, dass eine Entsorgungsmaßnahme in einer Abfallverbrennungsanlage ausnahmsweise als Abfallverwertung zu qualifizieren ist. Für heterogen zusammengesetzte Krankenhausabfälle (Abfallgemische) aus dem OP-Bereich und dem Kantinenbereich, die unter anderem mit Blut und Sekreten behaftet sind, obliegt es dem Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer, die allein in seiner Sphäre liegenden Umstände in das Verfahren einzuführen, die die Grundlage für die Annahme eines Ausnahmefalls bilden können. Verschweigt der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer den Entsorgungsweg und die Abfallentsorgungsanlage, in die die Krankenhausabfälle verbracht werden, kann gerichtlich nicht festgestellt werden, dass die Abfallgemische aus dem Krankenhausbereich einer energetischen Verwertung zugeführt werden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 2221/05 | |
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