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Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LB 344/03 vom 08.06.2004

Das bei der Theologischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen eingerichtete Professorenamt für das Fach "Neues Testament" ist ein konfessions (bekenntnis-) gebundenes Staatsamt.

Die öffentliche Aufgabe des bei Übernahme eines solchen Amtes von der Kirchenleitung bestätigten Bekenntnisses durch den Amtsinhaber kann eine Veränderung seiner Aufgaben als Professor rechtfertigen, durch die ihm die Vertretung des bekenntnisgebundenen Faches in Forschung und Lehre nicht mehr ermöglicht wird.

Bei der Entscheidung über eine solche Aufgabenveränderung sind die betroffenen Grundrechte, insbesondere die Garantie der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) und das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV) zu beachten. Probleme, die in diesem Spannungsfeld auftreten, sind durch konkrete Güterabwägung zu lösen.

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