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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 339/01 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Testamentsanfechtung, Lebensgefährtin, Streitigkeiten, Testierfähigkeit, Amtsermittlungspflicht
Stichwort:Testierfähigkeit
Leitsatz:1) Ohne konkrete Anhaltspunkte braucht das Nachlassgericht geäußerten Zweifeln an der testierfähigkeit des Erblassers nicht nachzugehen.

2) Die gesetzlichen Erben können die Erbeinsetzung des testamentarischen Erben nicht schon deshalb anfechten, weil es zwischen ihnen und dem testamentarischen Erben (hier: der Lebensgefährtin des Erblassers) Streitigkeiten gegeben hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 339/01




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