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Testamentsvollstreckung

Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Beschluss, 1 BvR 909/08 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:BVerfGG, BGB, GG
Schlagworte:Anforderungen an eine Auslegung und Anwendung des § 2210 BGB
Stichwort:Testamentsvollstreckung
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 909/08



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 417/07 vom 09.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, GBO
Stichwort:Testamentsvollstreckung
Leitsatz:1. Hat der Erblasser testamentarisch verfügt, ein von ihm inngehaltener Geschäftsanteil an einer GbR solle einem der eingesetzten Miterben allein zustehen, so ist der zur Ausführung der letztwilligen Verfügungen eingesetzte Testamentsvollstrecker befugt, den Geschäftsanteil an den begünstigten Miterben abzutreten. Der Zustimmung der übrigen Miterben bedarf es nicht.

2. Sind die Gesellschafter der GbR als Eigentümer des Gesellschafts- Grundstücks im Grundbuch eingetragen, so ist der Wechsel des Gesellschafters infolge Erbgangs und Abtretung des Geschäftsanteils im Grundbuch im Wege der Richtigstellung der Eigentümerbezeichnung einzutragen. Es bedarf dazu der Bewilligung des Testamentsvollstreckers und des als Inhaber des Geschäftsanteils einzutragenden Erben, nicht aber der übrigen Erben. Die gesellschaftsvertragliche Zulässigkeit der Rechtsnachfolge wird durch die Bewilligung der übrigen Gesellschafter nachgewiesen. Zum Nachweis, dass die Verfügung des Testamentsvollstreckers nicht unentgeltlich erfolgt ist, kann die Vorlage des eröffneten Testaments genügen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 417/07

BFH – Urteil, II R 15/07 vom 08.10.2008

Rechtsgebiete:GrEStG, ErbStG, BGB
Schlagworte:Grundstückserwerb durch Ausübung eines aufgrund Vermächtnisses bestellten dinglichen Vorkaufsrechts
Stichwort:Testamentsvollstreckung
Leitsatz:Hat der Erblasser vermächtnisweise angeordnet, einem von drei Miterben ein dingliches Vorkaufsrecht an einem im Nachlass befindlichen Grundstück zu bestellen, das hälftig den beiden anderen Miterben vermacht worden ist, und hat der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausgeübt, ist der dadurch zustande gekommene Erwerbsvorgang weder nach § 3 Nr. 2 GrEStG noch nach Nr. 3 der Vorschrift grunderwerbsteuerfrei.
Volltext: BFH - Urteil, II R 15/07

BFH – Urteil, I R 62/07 vom 23.09.2008

Rechtsgebiete:EStG, KStG
Schlagworte:Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer
Stichwort:Testamentsvollstreckung
Leitsatz:Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren liegt, gilt sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage.
Volltext: BFH - Urteil, I R 62/07


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