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Testamentsauslegung unter Verwertung von Anlagen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 164/02 vom 01.10.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Testamentsauslegung unter Verwertung von Anlagen
Stichwort:Testamentsauslegung unter Verwertung von Anlagen
Leitsatz:Haben die Ehegatten in einem privatschriftlichen Testament als Schlußerben "die in beigefügter Liste aufgeführten lebenden Verwandten" eingesetzt, so kann bei der Auslegung der letztwilligen Verfügung im Hinblick darauf, welche Personen mit dem gewählten Ausdruck bedacht sein sollen, eine dem Testament beigefügte Liste verwertet werden, auch wenn diese als solche nicht der Testamentsform entspricht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 164/02




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