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Testamentsauslegung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 28/05 vom 19.01.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Testamentsauslegung, gemeinschaftliches Testament, Schlußerbeneinsetzung, Pflichtteilsstrafklausel
Stichwort:Testamentsauslegung
Leitsatz:Kann nicht festgestellt werden, daß Eheleute, die sich gegenseitig als Erben eingesetzt und im Hinblick auf ihre Kinder eine Pflichtteilsstrafklausel in das Testament aufgenommen haben, die Kinder als Schlußerben einsetzen wollten, darf ein solcher Wille nicht unterstellt werden.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 28/05



OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 2/05 vom 10.08.2005

Rechtsgebiete:BGB, FGG, ZPO
Schlagworte:Testamentsauslegung, Befreiung des Vorerben, Beweiswürdigung bei Nichtentbindung von der Verschwiegenheitspflicht, vorweggenommene Beweiswürdigung
Stichwort:Testamentsauslegung
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen einer nicht ausdrücklich angeordneten Befreiung des Vorerben.

2. Die Einsetzung zum Alleinerben reicht für sich allein nicht aus, um eine Befreiung des Vorerben anzudeuten.

3. Zur Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts.

4. In der Weigerung eines die Feststellungslast tragenden Beteiligten, seinen früheren Anwalt von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, kann eine zu seinem Nachteil zu berücksichtigende Beweisvereitelung liegen.

5. Das Nachlassgericht darf die Verweigerung von der Verschwiegenheitspflicht nicht mit der Begründung als von geringem Gewicht ansehen, es sei davon auszugehen, daß der Zeuge nicht die Wahrheit sagen werde.

6. Die Vorwegnahme der Würdigung eines noch nicht erhobenen Beweises ist unzulässig.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 2/05

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 1 W 39/03 vom 22.09.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Testamentsauslegung, Erbeinsetzung "bei gleichzeitigem Todesfall"
Stichwort:Testamentsauslegung
Leitsatz:1. Bestimmen Ehegatten, die sich in getrennten Testamenten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, in einem weiteren gemeinschaftlichen Testament "bei gleichzeitigem Todesfall" einen Alleinerben, so ist damit nicht der Fall erfasst, dass zwischen dem ersten und dem zweiten Erbfall ein Zeitraum von fünf Monaten liegt.

2. Während Formulierungen wie "im Falle unseres gemeinsamen Ablebens" oder "wenn uns beiden etwas zustößt" weiter sind und auch als Einsetzung für den Fall eines mehrmonatigen Überlebens eines Ehegatten aufgefasst werden können, sind Begriffe wie "im Falle des gleichzeitigen Todes" oder gar "bei gleichzeitigem Todesfalls" erheblich enger.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 1 W 39/03

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 1 U 7/03 vom 10.09.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Testamentsauslegung, Nachvermächtnis, Ersatzvermächtnis, befreiter Vorvermächtnisnehmer
Stichwort:Testamentsauslegung
Leitsatz:Eine Anwendung der Vorschriften der §§ 2191 Abs. 2, 2102 Abs. 2 BGB, wonach im Zweifel der eingesetzte Vermächtnisnehmer als Ersatzvermächtnisnehmer gilt, kommt nur dann in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Testamentsauslegungsmöglichkeiten doch ernsthafte Zweifel bestehen, ob jemand als Ersatz- oder als Nachvermächtnisnehmer eingesetzt ist.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 1 U 7/03


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