Der standardisierte "Test Deutsch" (hier: im Jahr 2001 verwendete Version) erweist sich mit Ausnahme des Prüfungsteils "Schreiben, schriftlicher Ausdruck" grundsätzlich als geeignetes Testformat, um die Mindestanforderungen ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache i.S. des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zu konkretisieren.