JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Terrorismus
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80, AufenthG, AuslG |
| Schlagworte: | AFID, Assoziationsrecht, Erlöschen des Aufenthaltsrechts, Kalifatstaat, Terrorismus, Verlassen des Bundesgebiets für nicht unerheblichen Zeitraum |
| Stichwort: | Terrorismus |
| Leitsatz: | 1. Das aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleitete Aufenthaltsrecht des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers erlischt außer in den Fällen des Art. 14 ARB 1/80 nur, wenn der Aufenthaltsberechtigte den Aufnahmemitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (wie EuGH, Urt. v. 4.10.2007 - C-349/06 -, Polat). 2. Eine durch die Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe im Ausland bedingte Abwesenheit vom Bundesgebiet kann jedenfalls dann nicht mehr als von berechtigten Gründen getragen angesehen werden, wenn der assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige das Bundesgebiet bereits mit der Absicht verlassen hatte, im Ausland eine Straftat zu begehen, bei deren Ahndung er mit der Verhängung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen musste (hier: Ausreise mit der Absicht der Beteiligung an einer gewaltsamen Besetzung der Fatih-Moschee in Istanbul in Verfolgung der Zielsetzungen des "Kalifatstaats"). 3. Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegens des Ausweisungsgrundes nach § 54 Nr. 5 AufenthG (Verdacht auf Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 203/06 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | freiheitlich demokratische Grundordnung, Sicherheit, Terrorismus, Unterstützung, verfassungsmäßige Ordnung |
| Stichwort: | Terrorismus |
| Leitsatz: | 1. Nur wenn feststeht, dass eine Vereinigung terroristische Bestrebungen unterstützt oder sich selbst terroristisch betätigt, kommt eine tatbestandsmäßige Unterstützung durch einzelne Personen im Sinne von § 54 Nr. 5 AufenthG in Betracht (wie BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -). 2. Nach derzeitiger Erkenntnislage handelt es sich bei der verbotenen Organisation Kalifatstaat nicht um eine Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt. 3. Die bloße Zugehörigkeit zu einer nach dem Vereinsgesetz verbotenen Organisation genügt nicht für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 54 Nr. 5a AufenthG (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -). 4. Der bloße Bezug der Zeitschrift einer verbotenen Organisation begründet im Regelfall noch keine Sicherheitsgefahr im Sinne von § 54 Nr. 5a AufenthG. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 1911/05 | |
| Rechtsgebiete: | GFK, Anhang zur GFK, StlÜbK WVRK, AufenthG, AuslG |
| Schlagworte: | Rechtmäßiger Aufenthalt, Ausweisung, Duldung, Flüchtling, Genfer Flüchtlingskonvention, Konventionspass, Konventions-Reiseausweis, öffentliche Ordnung, ordre public-Vorbehalt, PKK, Reiseausweis, Sperrwirkung, öffentliche Sicherheit, Terrorismus |
| Stichwort: | Terrorismus |
| Leitsatz: | Die Ausländerbehörde kann einem anerkannten Flüchtling auch dann nach ihrem Ermessen einen Reiseausweis nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GFK ausstellen, wenn sein Aufenthalt nach bestandskräftiger Ausweisung nur geduldet wird. § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG steht dem nicht entgegen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 36.04 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, EMRK |
| Schlagworte: | Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Entscheidung über eine Ausweisungsverfügung, Nachschieben von Gründen bzw. Erkenntnissen im gerichtlichen Verfahren, Ausweisung wegen Verdachts der Unterstützung terroristischer Vereinigungen, Erfordernis belegbarer Tatsachen als notwendige Voraussetzung der Ausweisung, Anforderungen an den Nachweis der Unterstützungshandlung, Vielfältige Kontakte eines Ausländers zu Personen im Umfeld des internationalen, Terrorismus |
| Stichwort: | Terrorismus |
| Leitsatz: | 1. Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG setzt voraus, dass in der Person des Ausländers liegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er leiste konkret einer solchen Vereinigung zumindest Hilfsdienste oder fördere sie sonstwie in nicht nur völlig unbedeutender Weise. Dabei sind die Anforderungen an den Nachweis dieser Voraussetzungen angesichts des besonderen Gewichts der bedrohten Rechtsgüter niedrig anzusetzen. Der vollständige Beweis einer konkreten Gefährdungsaktion durch den betroffenen Ausländer ist nicht erforderlich. 2. Ausgangspunkt für die Prüfung der Ausweisungsvoraussetzungen muss der Befund an Fakten sein, welcher tatsächlich nachgewiesen bzw. im gerichtlichen Verfahren belegt wurde. Damit ist sichergestellt, dass eine reine Verdachtsausweisung, welche rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen würde, nicht stattfindet. 3. Die von § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG zu bekämpfende Gefahr besteht auch, wenn ohne spezifische Unterstützung einer einzelnen Vereinigung dem Netzwerk des internationalen Terrorismus zugearbeitet bzw. dieses unterstützt wird. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 24 B 03.3295 | |
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