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Territorialitätsprinzip

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 11 AL 7/07 R vom 27.08.2008

Rechtsgebiete:SGB III, ASAV, SGB I
Schlagworte:Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen - erwartende Erteilung der Arbeitserlaubnis - Grenzgängerbeschäftigung - Prüfungspflicht der BA - Bedarf an ausländischen Arbeitskräften
Stichwort:Territorialitätsprinzip
Leitsatz:Die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Arbeitsfähigkeit eines im grenznahen Ausland wohnenden Ausländers ist gegeben, wenn dieser die Vermittlung in eine Grenzgängerbeschäftigung iS der ASAV und insoweit die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zu erwarten hat (Weiterführung von und Abgrenzung zu BSG vom 26.3.1998 - B 11 AL 75/97 R = DBlR 4444a, AFG/§ 19).
Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 7/07 R



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 3.07 vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Enteignung, besatzungsrechtlich, besatzungshoheitlich, Rehabilitierung, Verurteilung, Ausland, Strafurteil, unmittelbar, Besatzungsmacht, Vermögensentziehung, Territorialitätsprinzip, Schutzwirkung, Abwehrfunktion, Gewaltausübung, Willensbetätigung
Stichwort:Territorialitätsprinzip
Leitsatz:Ein in der Sowjetunion ausgesprochenes vermögensentziehendes Strafurteil hat nicht unmittelbar die in der sowjetischen Besatzungszone Deutschland belegenen Vermögenswerte erfasst.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 3.07

BSG – Urteil, B 9/9a SB 2/07 R vom 05.07.2007

Rechtsgebiete:SGB I, KOVVfG, SGB IX, EStG, SGB VI
Schlagworte:Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - Beteiligtenwechsel - Wohnsitz - Verlegung - Umzug - Ausland - Inland - Feststellungsinteresse - Rechtsschutzbedürfnis - GdB-Feststellung - Territorialitätsprinzip - Vergünstigung - Steuervorteil - vorzeitige Altersrente
Stichwort:Territorialitätsprinzip
Leitsatz:Ist die Feststellung eines höheren GdB nach § 69 SGB IX streitig, hat der Wechsel der Verwaltungszuständigkeit durch Umzug des Klägers im sozialgerichtlichen Verfahren einen Beklagtenwechsel kraft Gesetzes zur Folge.

Bei behinderten Menschen mit Auslandswohnsitz ist auf Antrag der GdB festzustellen, wenn davon in Deutschland Vergünstigungen abhängen, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen.
Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a SB 2/07 R

BSG – Urteil, B 9/9a SB 2/06 R vom 05.07.2007

Rechtsgebiete:SGB I, KOVVfG, SGB IX, EStG, SGB VI
Schlagworte:Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - Beteiligtenwechsel - Wohnsitz - Verlegung - Umzug - Ausland - Inland - Feststellungsinteresse - Rechtsschutzbedürfnis - GdB-Feststellung - Territorialitätsprinzip - Vergünstigung - Steuervorteil - vorzeitige Altersrente
Stichwort:Territorialitätsprinzip
Leitsatz:1. Hat das für den bisherigen Wohnsitz eines behinderten Menschen in Deutschland zuständige Land den letzten Bescheid über die Feststellung der Behinderung wegen Umzuges ins Ausland aufgehoben, so ist dieses Land für die dagegen gerichtete Anfechtungsklage der richtige Beklagte.

2. Zieht ein behinderter Mensch ins Ausland, so darf der seinen GdB feststellende Verwaltungsakt nur dann aufgehoben werden, wenn davon keine in Deutschland konkret erreichbaren Vergünstigungen abhängen.
Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a SB 2/06 R


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