( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterTTerminswahrnehmung 

Terminswahrnehmung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 E 10879/05.OVG vom 26.09.2005

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, ZSEG, JVEG
Schlagworte:Prozessrecht, Kostenrecht, Kostenerstattung, notwendige Parteiaufwendungen, Parteiaufwendungen, Terminswahrnehmung, Wahrnehmung des Termins, Zeitversäumnis, Fahrtauslagen, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführung, Entschädigung für Haushaltsführung
Stichwort:Terminswahrnehmung
Leitsatz:1. Der Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der ihr durch die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht entstandenen Aufwendungen erlischt nicht drei Monate nach Schluss der mündlichen Verhandlung.

2. Die Dreimonatsfrist im Recht der Zeugenentschädigung (§ 15 Abs. 2 ZSEG, § 2 Abs. 1 JVEG) ist auf den Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei nicht nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO entsprechend anwendbar.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 E 10879/05.OVG



BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 KSt 6.04 vom 29.12.2004

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, ZSEG, JVEG
Schlagworte:Kosten, Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung, Zuständigkeit, Berichterstatter/Spruchkörper, vorbereitendes Verfahren, Kostenerstattung, Entschädigung, Gerichtstermin, Zeitversäumnis, Verdienstausfall, juristische Person des öffentlichen Rechts, Behörde, Behördenvertreter, Terminswahrnehmung
Stichwort:Terminswahrnehmung
Leitsatz:1. Die Zuständigkeit des Berichterstatters/Vorsitzenden für Entscheidungen gemäß § 87a Abs. 1, 3 VwGO (hier: über Kosten) ist nicht mehr gegeben, wenn eine mündliche Verhandlung vor dem Spruchkörper stattgefunden hat und das Verfahren darin - streitig oder unstreitig - beendet worden ist.

2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden haben keinen Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins vor den Verwaltungsgerichten durch einen Bediensteten (§ 162 Abs. 1, § 173 VwGO i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 19 ff. JVEG).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 KSt 6.04

OLG-THUERINGEN – Beschluss, 6 W 131/03 vom 13.05.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:Reisekosten, Terminswahrnehmung, Eigenprozess
Stichwort:Terminswahrnehmung
Leitsatz:1. Die nach der Änderung des § 78 Abs. 1 ZPO streitig gewordene Frage, ob die Reisekosten eines nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung erstattungsfähig sind, bejaht der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Regelfall. Denn einer Partei ist dann, wenn sie an einem auswärtigen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, grundsätzlich das Recht zuzubilligen, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen einen am eigenen Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt zu beauftragen.

2. Dieser Grundsatz findet auch dann Anwendung, wenn ein Rechtsanwalt als Partei kraft Amtes fungiert und ein vor einem auswärtigen Gericht anhängiges Mandat betreut.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 131/03


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/terminswahrnehmung

"Terminswahrnehmung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN