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Terminsgebühr im Falle des § 278 Abs. 6 ZPO

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 668/05 vom 10.01.2006

Rechtsgebiete:ZPO, RVG VV
Schlagworte:Terminsgebühr im Falle des § 278 Abs. 6 ZPO
Stichwort:Terminsgebühr im Falle des § 278 Abs. 6 ZPO
Leitsatz:Führen die Parteien außergerichtlich ohne Beteiligung des Gerichts Gespräche zur Beilegung eines Rechtsstreits, steht den beteiligten Rechtsanwälten auch ohne Termin eine Terminsgebühr aus Nr. 3104 VV RVG zu.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 668/05




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