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Terminsgebühr für Besprechungen

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 24/06 vom 21.02.2007

Rechtsgebiete:RVG, RVG-VV
Schlagworte:Terminsgebühr für Besprechungen
Stichwort:Terminsgebühr für Besprechungen
Leitsatz:Eine Terminsgebühr kann auch dann anfallen, wenn nach Eintritt eines den Rechtsstreit erledigenden Ereignisses der Klägervertreter fernmündlich mit dem Beklagtenvertreter die Abgabe beiderseitiger Erledigungserklärungen nach § 91a ZPO bespricht.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 W 24/06




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