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JuraForum.deUrteileSchlagwörterTTerminsgebühr bei Vergleichsfeststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO 

Terminsgebühr bei Vergleichsfeststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Beschluss, 3 AZB 78/05 vom 20.06.2006

Wird im Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten ein Vergleich geschlossen, so entsteht eine Terminsgebühr. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV stellt auf den Vergleichsabschluss in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ab. Unerheblich ist, ob der Vergleich in mündlicher Verhandlung protokolliert oder schriftlich nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wird.

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