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| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Terminierung, Terminsverlegung, Anfechtbarkeit |
| Stichwort: | Terminierung |
| Leitsatz: | Die Ablehnung eines Antrags des Verteidigers auf Terminsverlegung wegen seines seit langem gebuchten Urlaubs ist jedenfalls dann nicht evident fehlerhaft und anfechtbar, wenn das Gericht unter hohem Termindruck steht, eine Verteidigung nicht nach § 140 StPO notwendig ist, es sich um einen nicht schwierig gelagerten Fall handelt, der Angeklagte auch Sozien des Verteidigers mandatiert hatte und trotz der ersichtlich bevorstehenden Terminierung seitens der Verteidigung nicht auf die kommende Urlaubsabwesenheit hingewiesen wurde. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 635/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Terminierung, Terminsverlegung, Anfechtbarkeit |
| Stichwort: | Terminierung |
| Leitsatz: | Die Ablehnung eines Antrags des Verteidigers auf Terminsverlegung wegen seines seit langem gebuchten Urlaubs ist jedenfalls dann nicht evident fehlerhaft und anfechtbar, wenn das Gericht unter hohem Termindruck steht, eine Verteidigung nicht nach § 140 StPO notwendig ist, es sich um einen nicht schwierig gelagerten Fall handelt, der Angeklagte auch Sozien des Verteidigers mandatiert hatte und trotz der ersichtlich bevorstehenden Terminierung seitens der Verteidigung nicht auf die kommende Urlaubsabwesenheit hingewiesen wurde. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 630/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, GG |
| Schlagworte: | Pflichtverteidiger, Terminierung |
| Stichwort: | Terminierung |
| Leitsatz: | 1. Zur Abwägung zwischen dem Recht aller Angeklagten auf Aburteilung in angemessener Frist und dem Recht des einzelnen Angeklagten auf Verteidigung durch seinen Vertrauensanwalt bei Auswahl des Pflichtverteidigers und Entscheidungen über den Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung. 2. Bei weitgehender Verhinderung des beigeordneten Vertrauensanwalts an der Terminswahrnehmung in einem Umfangsverfahren besteht in der Regel keine Verpflichtung einen zusätzlichen weiteren Pflichtverteidiger zu bestellen, vielmehr kommt dann vorrangig die Entpflichtung des Vertrauensanwalts und die Beiordnung eines anderen Verteidigers in Betracht. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 Ws 175/08 | |
| Rechtsgebiete: | TKG |
| Schlagworte: | Marktdefinition, Marktanalyse, Beurteilungsspielraum, Terminierung, Mobilfunkterminierung, Mobilfunk, Marktmacht, Nachfragemacht, Regulierungsverfügung, Regulierungsverpflichtung, Zugang, Zusammenschaltung, Kollokation, Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbot, Entgeltregulierung, Entgeltgenehmigung, nachträgliche Entgeltregulierung, Missbrauch |
| Stichwort: | Terminierung |
| Leitsatz: | 1. Die Bundesnetzagentur verfügt bei der Marktdefinition nach § 10 TKG, nämlich der Abgrenzung des relevanten Marktes (§ 10 Abs. 1) und der Prüfung seiner potentiellen Regulierungsbedürftigkeit (§ 10 Abs. 2), sowie bei der in diesem Rahmen durchzuführenden Marktanalyse gemäß § 11 TKG über einen umfassenden Beurteilungsspielraum. 2. Die Bundesnetzagentur kann einem marktmächtigen Unternehmen Gleichbehandlungs- und Zugangsverpflichtungen sowie die Pflicht zur Veröffentlichung eines Standardangebots (§§ 19, 21, 23 TKG) in Ausübung ihres Regulierungsermessens unter Umständen auch dann auferlegen, wenn das Unternehmen die betreffenden Leistungen schon bislang freiwillig am Markt anbietet. 3. Im Rahmen der Entgeltregulierung von Zugangsleistungen (§§ 30 ff. TKG) hat die Bundesnetzagentur bei der Auswahl zwischen den Regulierungsformen der Auferlegung einer Entgeltgenehmigungspflicht und der nachträglichen Entgeltregulierung zu prüfen, ob der bei der Genehmigung regelmäßig anzuwendende strenge Kostenmaßstab (§ 31 Abs. 1 Satz 1 TKG) zur Erreichung der Regulierungsziele erforderlich und angemessen ist oder ob insoweit eine Missbrauchskontrolle nach Maßgabe des § 28 TKG ausreicht. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 15.07 | |
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