JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Teleologie
| Rechtsgebiete: | AufenthG, Richtlinie 2004/83/EG, AsylVfG |
| Schlagworte: | Beweiserleichterung für vorverfolgten Asylantragsteller hinsichtlich begründeter Verfolgungsfurcht trotz Fluchtalternative in andere Regionen des Herkunftslandes, Gleichstellung von rechtskräftiger bundesverwaltungsgerichtlicher Verpflichtung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Flüchtlingsanerkennung des Stammberechtigten mit unanfechtbarer Anerkennung des Stammberechtigten, Auswirkungen der gleichzeitigen gerichtlichen Entscheidung über die Flüchtlingsanerkennung eines Ehegatten auf den Asylantrag des anderen Ehegatten im Rahmen des Familienflüchtlingsschutzes |
| Stichwort: | Teleologie |
| Leitsatz: | 1. Dem im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 5 AufenthG i.V.m. Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG vorverfolgten Asylantragsteller kommt die Beweiserleichterung nach dieser Bestimmung auch bei der Prüfung zugute, ob für ihn im Gebiet einer internen Schutzalternative gemäß Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG keine begründete Furcht vor Verfolgung besteht. 2. a) Der unanfechtbaren Anerkennung des Stammberechtigten, die nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG für die Gewährung von Familienasyl und Familienflüchtlingsschutz an den Ehegatten erforderlich ist (vgl. § 26 Abs. 4 AsylVfG), steht eine rechtskräftige gerichtliche Verpflichtung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Anerkennung des Stammberechtigten gleich. b) Dieser Anforderung ist im Revisionsverfahren ausnahmsweise auch dann Genüge getan, wenn das Bundesverwaltungsgericht gleichzeitig abschließend über die Asylanträge der Ehegatten entscheidet und die Verpflichtung zur Anerkennung des Stammberechtigten zugleich mit der Entscheidung über den Asylantrag des Ehegatten rechtskräftig wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 21.08 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AsylVfG, GG |
| Schlagworte: | Anspruch einer armenischen Familie auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen, Entfallen einer gem. § 10 Abs. 3 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingetretenen Sperrwirkung durch nachträgliche Rücknahme eines Asylantrags |
| Stichwort: | Teleologie |
| Leitsatz: | 1. Der am 1. Januar 2005 in Kraft getretene § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG löst die Sperre für eine Erteilung von Aufenthaltstiteln auch dann aus, wenn ein zuvor erlassener, auf § 30 Abs. 3 AsylVfG gestützter Bescheid des Bundesamtes zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestandskräftig war. 2. Die gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eingetretene Sperrwirkung entfällt nicht durch nachträgliche Rücknahme des Asylantrags. 3. Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG muss ein strikter Rechtsanspruch sein, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt. Ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt auch dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist. Ob Regelansprüche oder Ansprüche aufgrund von Sollvorschriften dazu zählen, bleibt offen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 37.07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Bestimmtheit nach § 253 Absatz 2 Nr. 2 ZPO, Rechtsverhältnis, § 256 Absatz 1 ZPO, Feststellungsinteresse, Zwischenfeststellungsklage, Nachbindung, Mitgliedschaftserwerb des Arbeitnehmers in der Nachbindung des Arbeitgebers |
| Stichwort: | Teleologie |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 7 Sa 54/08 | |
| Rechtsgebiete: | UmzugsTV |
| Schlagworte: | Versetzung |
| Stichwort: | Teleologie |
| Leitsatz: | Solange die Geltung des Umzugs-TV unter Mitwirkung des Arbeitgebers verlängert wird, zuletzt bis 31. Dezember 2009, kann dieser Arbeitgeber den Begriff "Zusammenhang" (mit dem Regierungsumzug) in diesem Tarifvertrag nicht zeitlich eng ausgelegt werden. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 17/08 | |
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