JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Telekommunikationsrecht
| Rechtsgebiete: | TKG, VwVfG, GG |
| Stichwort: | Telekommunikationsrecht |
| Leitsatz: | Ein Widerrufsbescheid nach § 63 TKG ist kein Dauerverwaltungsakt, so dass für die Beurteilung seiner Rechtmäßigkeit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses eines hierzu ergangenen Widerspruchsbescheids abzuheben ist. Die wiederholte Aufforderung zur Leistung kann zum bloßen Formalakt werden, wenn die Verpflichtung mit einer Fristsetzung bereits verbunden ist oder wenn von der Aufforderung zur Leistung kein Erfolg zu erwarten ist, weil die Nichterfüllung der Verpflichtung bereits feststeht. Bei § 126 TKG handelt es sich um einen Auffangtatbestand, der nur anwendbar ist, soweit das TKG keine speziellen Regelungen enthält. Anders als § 49 Abs. 6 VwVfG enthält § 63 TKG keine Entschädigungsregelung und schließt dessen analoge Anwendung aus. Das Vergabe- und Versteigerungsverfahren nach dem TKG a. F. unterteilte sich in selbständige Verfahrensabschnitte, die jeweils durch den Erlass von Verwaltungsakten abgeschlossen wurden. Ein vertragliches oder vertragsähnliches Austauschverhältnis wurde nicht begründet. Die Zahlung des Höchstgebots war nicht als Gegenleistung für den Erwerb einer UMTS-Lizenz zu werten. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen können als subjektiv öffentliche Rechte dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegen, wenn sie sich als Äquivalent eigener Leistung erweisen und nicht vorwiegend auf staatlicher Gewährung beruhen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 13 A 2069/07 | |
| Rechtsgebiete: | EG, Richtlinie 97/13/EG |
| Schlagworte: | Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 2 EG - Voraussetzungen für die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens -Ernste Schwierigkeiten - Kriterien einer staatlichen Beihilfe - Staatliche Mittel - Diskriminierungsverbot |
| Stichwort: | Telekommunikationsrecht |
| Volltext: EUGH - Urteil, C-431/07 P | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, TKG |
| Schlagworte: | Auslegung des § 35 Abs. 5 S. 2 Telekommunikationsgesetz 2004 (TKG 2004), § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts, § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zu einer Verpflichtung der Bundesnetzagentur zum Erlass einer vorläufigen Entgeltgenehmigung |
| Stichwort: | Telekommunikationsrecht |
| Leitsatz: | § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG 2004 ermächtigt das Gericht zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts, nicht aber dazu, der Bundesnetzagentur den Erlass einer vorläufigen Entgeltgenehmigung aufzugeben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 3.08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, PostG, TKG 1996 |
| Stichwort: | Telekommunikationsrecht |
| Leitsatz: | Die erfolgreiche Drittanfechtung eines Verwaltungsakts setzt die Verletzung in eigenen subjektiven Rechten voraus. Die Frage der materiellen Rechtswidrigkeit einer behördlichen Maßnahme bedarf keiner Prüfung, wenn eine Verletzung des Drittanfechtenden in eigenen Rechten verneint wird. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 A 476/08 | |
Seite: 1 2 3 4 5 6 ... 10 ... 16
"Telekommunikationsrecht - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum