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Telekommunikationsdienstleistungen

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 8.01 vom 10.10.2002

1. Nutzern von Telekommunikationsdienstleistungen steht aus § 30 Abs. 4 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nr. 1 TKG kein subjektives Recht darauf zu, von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den Erlass einer Anpassungsanordnung gegenüber einem Telekommunikationsdienstleistungen erbringenden Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Aufschlagsverbot zu verlangen.

2. Eine Anpassungsanordnung kann nicht mit der Begründung begehrt werden, die für das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen verlangten ungenehmigten Entgelte seien genehmigungsbedürftig.

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