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Telekommunikation

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C2.09 vom 22.04.2009

1. Das Kreditgeschäft ist auch ohne gleichzeitiges Betreiben des Einlagengeschäfts ein Bankgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG.

2. Das Betreiben eines Bankgeschäfts i.S.d. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG umfasst nicht nur rechtsgeschäftliches Handeln, sondern alle wesentlichen zum Vertragsschluss hinführenden Schritte.

3. Im Inland wird ein Bankgeschäft i.S.d. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG auch betrieben, wenn ein Kreditinstitut bankgeschäftliche Leistungen dort ohne eigene physische Präsenz im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs erbringt.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 32.06 vom 17.01.2007

Nach § 51 Abs. 5 i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG kann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen rechtswidrigen Verwaltungsakts bestehen, wenn zum Zeitpunkt seines Ergehens an dem Verstoß gegen formelles oder materielles Recht vernünftigerweise kein Zweifel bestand und sich deshalb die Rechtswidrigkeit aufdrängte.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 24/06 vom 30.11.2006

Das Kombinationsangebot einer blickfangmäßig beworbenen Internet-Flatrate mit einem nicht am Blickfang teilnehmenden Angebot zum DSL-Telefonieren mit eigener Flatrate erfordert eine deutliche, am Blickfang teilnehmende Aufklärung über die Vertragskoppelung.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 128/05 vom 30.11.2006

1. Bei einer Überwachungsanordnung nach § 15 a HSOG kann sich das beteiligte Telekommunikationsunternehmen nur gegen fehlerhafte Überwachungsanweisungen zur Wehr setzen, soweit es um die technische Umsetzung der Überwachungsanordnung geht.

2. Für Beanstandungen hinsichtlich der materiellrechtlichen Richtigkeit der Überwachungsanordnung ist im Beschwerdeverfahren des Telekommunikationsunternehmens kein Raum.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 A 11702/05.OVG vom 10.05.2006

1. Der unberechtigte Zugriff auf dienstlich anvertraute Güter (hier: Entwendung von Handys aus T-Punkt) stellt eine Verletzung im Kernbereich der Dienstpflichten dar.

2. Die für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erforderliche Feststellung eines endgültigen Vertrauensverlustes setzt neben der Schwere des Dienstvergehens auch bei einem sog. Zugriffsdelikt die umfassende Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten voraus (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 - NVwZ 2006, 469).

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 202/05 vom 08.03.2006

Zum Rückforderungsanspruch des Plattformbetreibers und des Mehrwertdiensteanbieters gegen den Verbindungsnetzbetreiber wegen von Telefonausschlussinhabern für in Unkenntnis eines nicht bestehenden Entgeltanspruchs des Mehrwertdiensteanbieters (wegen Verstoßes gegen § 43 Abs. TKG) an den Verbindungsnetzbetreiber geleistete Zahlungen

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 169/02 vom 14.10.2004

1. Eine bewusste Verzögerung oder Nichtausführung der Umstellung gemäß einem Preselectionsauftrag im Telekommunikationsbereich kann eine gezielte Behinderung des Konkurrenten der Deutschen Telekom darstellen.

2. Einer versehentlichen Versäumung der Umstellung fehlt es an dem für einen Wettbewerbsverstoß erforderlichen Merkmal der Wettbewerbshandlung i. S. v. § 2 I Nr. 1 UWG.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 C 24.03 vom 07.07.2004

Es wird eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu folgenden Fragen eingeholt:

1. Ist Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste (Lizenzierungsrichtlinie) dahin zu verstehen, dass er der Erhebung einer Lizenzgebühr entgegensteht, bei deren Berechnung von einer Vorauserhebung der Kosten des allgemeinen Verwaltungsaufwands einer nationalen Regulierungsbehörde für einen Zeitraum von 30 Jahren ausgegangen worden ist?

Bei Bejahung von Frage 1:

2. Sind Art. 10 EG und Art. 11 der Lizenzierungsrichtlinie dahin zu verstehen, dass sie es gebieten, einen Gebührenbescheid, mit dem Gebühren im Sinne der Frage 1 festgesetzt worden sind und der nicht angefochten worden ist, obwohl das nationale Recht das ermöglichte, aufzuheben, wenn das nationale Recht dies zulässt, aber nicht fordert?

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 11.03 vom 31.03.2004

1. Die Anordnung der Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen i.S. von § 37 Abs. 1 Satz 1 TKG begründet zwischen den beteiligten Netzbetreibern ein privatrechtliches Schuldverhältnis.

2. Die Regulierungsbehörde ist nur dann verpflichtet, in die Zusammenschaltungsanordnung Kündigungsrechte aufzunehmen, wenn dies im Interesse eines fairen Ausgleichs der berechtigten Interessen der beteiligten Netzbetreiber unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer erforderlich ist. Ein Kündigungsrecht darf dem Zweck der Zusammenschaltungsanordnung nicht zuwiderlaufen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 1.03 vom 21.01.2004

1. Die Genehmigung des Entgelts für die vertraglich vereinbarte Gewährung eines besonderen Netzzugangs wirkt auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages zurück, in dem das Entgelt vereinbart worden ist.

2. Der vertraglich vereinbarte besondere Netzzugang ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu gewähren und nicht erst ab dem Zeitpunkt, zu dem das für die Gewährung des Netzzugangs vereinbarte Entgelt genehmigt worden ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 20.02 vom 03.12.2003

Der Zugangsanspruch nach § 33 Abs. 1 TKG umfasst auch solche Leistungen des marktbeherrschenden Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die sein Wettbewerber lediglich zum Zwecke des Wiederverkaufs an seine Endkunden in Anspruch nimmt (sog. "Resale", hier von Teilnehmeranschlüssen sowie von Orts- und Cityverbindungen).

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 23.02 vom 22.10.2003

Die Pflicht der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, im öffentlichen Strafverfolgungs- und Sicherheitsinteresse Kundendateien zu führen und in diese bestimmte, dem automatisierten Abruf durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post unterliegende Daten aufzunehmen, betrifft nur diejenigen Daten ihrer Kunden, die sie zuvor nach Maßgabe des für die Vertragsabwicklung Erforderlichen in zulässiger Weise erhoben haben. Die Anbieter sind nicht darüber hinaus zur Erhebung der einschlägigen Daten bei den Kunden verpflichtet.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 19.02 vom 16.07.2003

Entgelte für die Gewährung eines besonderen Netzzugangs sind nach § 39 1. Alternative TKG nur dann genehmigungsfähig, wenn sie einzelvertraglich vereinbart worden sind.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10170/03.OVG vom 27.06.2003

Der Fremdenverkehrsbeitragspflicht unterliegen Telekommunikationsunternehmen mit ihren ortsfesten Geschäftseinrichtungen und Anlagen in der Fremdenverkehrsgemeinde (z.B. Telefonzellen, Vermittlungsstellen, Telekommunikationsleitungen).

Eine Schätzung der Beitragsgrundlagen ist unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umstände von dem dafür zuständigen Gremium vorzunehmen, das sich Vorüberlegungen der Verwaltung, die beispielsweise in einer Sitzungsvorlage zusammengefasst sind, auch ohne Aussprache anschließen darf.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 17.02 vom 25.06.2003

1. Der Anspruch auf Gewährung von Netzzugang nach § 35 Abs. 1 Satz 1 TKG erstreckt sich jedenfalls grundsätzlich auch auf alle in dem verbundenen fremden Netz enthaltenen Leistungsmerkmale.

2. Die Pflicht nach § 39 1. Alt. TKG zur Genehmigung der Entgelte für die Gewährung eines Netzzugangs nach § 35 TKG bezieht sich auf die Entgelte für alle Leistungen, auf die nach § 35 Abs. 1 Satz 1 TKG ein Anspruch besteht.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11416/02 vom 10.12.2002

Die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über den Aufwendungsersatz im Falle der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag können auf das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis zwischen dem Straßenunterhaltungspflichtigen und dem zur Nutzung der Straße für Telekommunikationslinien Berechtigten entsprechend angewendet werden, wenn der Nutzungsberechtigte die nach § 53 Abs. 3 TKG gebotenen Maßnahmen nicht veranlasst.

Ein der auftragslosen Geschäftsführung entgegen stehender Wille des Nutzungsberechtigten ist unbeachtlich, wenn ohne die Veranlassung der gebotenen Maßnahmen durch den Straßenunterhaltungspflichtigen ein Stillstand der Bauarbeiten droht und dadurch die widmungsgemäße Benutzung der Straße für den Verkehr erheblich länger als sonst notwendig beschränkt oder aufgehoben würde.

Beauftragt der Straßenbaulastträger einen Dritten mit der Durchführung der gebotenen Maßnahmen, ist die sog. Kabelschutzanweisung zu beachten.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 8.01 vom 10.10.2002

1. Nutzern von Telekommunikationsdienstleistungen steht aus § 30 Abs. 4 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nr. 1 TKG kein subjektives Recht darauf zu, von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den Erlass einer Anpassungsanordnung gegenüber einem Telekommunikationsdienstleistungen erbringenden Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Aufschlagsverbot zu verlangen.

2. Eine Anpassungsanordnung kann nicht mit der Begründung begehrt werden, die für das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen verlangten ungenehmigten Entgelte seien genehmigungsbedürftig.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 6.00 vom 25.04.2001

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TKG ausgesprochenen Handlungsgebots an den marktbeherrschenden Anbieter ist derjenige der letzten Verwaltungsentscheidung.

2. Der für die Feststellung der Marktbeherrschung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG räumlich relevante Markt entspricht grundsätzlich dem Gebiet, auf dem der Wettbewerber tätig werden will.

3. Bei dem Zugang zu den Teilnehmeranschlussleitungen als Teil eines Telekommunikationsnetzes für die Öffentlichkeit handelt es sich regelmäßig um eine wesentliche, intern nutzbare Leistung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG.

4. Die Verpflichtung zur Einräumung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Teilnehmeranschlussleitungen hat das marktbeherrschende Unternehmen ... in einer Weise zu erfüllen, die eine vergleichbare unternehmerische Dispositionsfreiheit bei der Ausgestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden eröffnet.

5. § 33 Abs. 1 TKG verpflichtet das marktbeherrschende Unternehmen im Grundsatz dazu, entbündelten Zugang zu den Teilnehmeranschlussleitungen seines Festnetzes zu gewähren.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 C 23.03 vom 07.07.2004

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 7.00 vom 25.04.2001


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