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Telefoninterviewer als Arbeitnehmer

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BFH – Urteil, VI R 11/07 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:EStG, LStDV, AO, FGO
Schlagworte:Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der Lohnsteuer-Haftungsschuld - Berücksichtigung nicht von Amts wegen zu beachtender Verfahrensfehler im Revisionsverfahren
Stichwort:Telefoninterviewer als Arbeitnehmer
Leitsatz:1. Ob Telefoninterviewer als Arbeitnehmer anzusehen sind, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.

2. Ein bei Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Lohnsteuer-Haftungsschuldner beachtlicher entschuldbarer Rechtsirrtum des Arbeitgebers liegt regelmäßig nicht vor, wenn dieser die Möglichkeit der Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) hat, davon jedoch keinen Gebrauch macht.

3. Auch bei Schätzung der Höhe der Lohnsteuer-Haftungsschuld sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Ein Verstoß gegen § 162 Abs. 1 Satz 2 AO kann nicht durch pauschale Abschläge auf die Haftungsschuld geheilt werden.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 11/07




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