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Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 134/09 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:RVG VV
Schlagworte:Terminsgebühr, Telefonat, Vergleich
Stichwort:Telefonat
Leitsatz:Auch für ein Telefongespräch von Prozessbevollmächtigten untereinander zum Zwecke der vergleichsweisen Erledigung des Rechtsstreits erwächst eine Terminsgebühr gem. Nr. 3202 VV RVG.

Dies ist bereits der Fall, wenn ein Prozessbevollmächtigter die Möglichkeit eines Vergleichsabschlusses zur Diskussion stellt und der andere Prozessbevollmächtigte um entsprechende schriftliche Vorschläge bittet.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 134/09



OLG-FRANKFURT – Urteil, 12 U 214/06 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Versicherungsrecht, Versicherungsmakler, Makler, Beratungspflicht, Haftung, Beweisverbote, Beweis, Lauschen, Lauschzeuge, Telefonat, Mithören, Zeuge
Stichwort:Telefonat
Leitsatz:1. Der Versicherungsmakler ist als Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers verpflichtet, diesen in Versicherungsfragen umfassend und zutreffend zu beraten. Gegen diese Verpflichtung verstößt ein Versicherungsmakler, der dem wechselwilligen Mitglied einer privaten Krankenversicherung entgegen gefestigter Rechtsprechung erklärt, er könne die für ihn gebildeten Alterungsrückstellungen im Falle eines Wechsels ganz oder teilweise "mitnehmen".

2. Die Beratungspflicht des Versicherungsmaklers erstreckt sich bei einem beabsichtigten Wechsel der privaten Krankenversicherung auch auf die gesundheitlichen Voraussetzungen des Versicherungsnehmers für einen erfolgreichen Wechsel. Dies kann im Einzelfall eine Pflicht zum Abraten begründen.

3. Ein Verdienstausfall des Versicherungsnehmers, den dieser in Kauf nimmt, um sich nach einem misslungenen Wechsel der privaten Krankenversicherung zumindest gesetzlich versichern zu können, beruht adäquat ursächlich auf der fehlerhaften Beratung durch den Versicherungsmakler.

4. Verdecktes Mithören eines Telefonats über Gesundheitsfragen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler durch einen Dritten führt regelmäßig zur Unverwertbarkeit der Zeugenaussage dieses Dritten über den Inhalt des Telefonats.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 12 U 214/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 S 1748/05 vom 31.10.2006

Rechtsgebiete:RVG VV, VwGO
Schlagworte:Terminsgebühr, Erledigungserklärung, Telefonat
Stichwort:Telefonat
Leitsatz:Teil 3, Vorbemerkung 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist dahingehend auszulegen, dass eine Terminsgebühr "für eine auf Verfahrensvermeidung oder Verfahrenserledigung gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts" nur anfällt, wenn für das betreffende Verfahren eine mündliche Verhandlung oder Erörterung vorgeschrieben ist oder eine solche in dem betreffenden Fall ausnahmsweise anberaumt wurde.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 S 1748/05


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