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OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 37/01 vom 31.05.2002

Rechtsgebiete:MarkenG
Schlagworte:Telefon-Sparbuch
Stichwort:Telefon-Sparbuch
Leitsatz:1. Ein Buch und eine auf die Titelseite einer Zeitschrift (hier: "Focus") aufgeklebte, aber zur abgetrennten Verwendung vorgesehene Broschüre (hier: ein "Tarif-Heftchen") sind für die Beurteilung des Titelschutzes derselben Werkkategorie "Buch" zuzuordnen.

2. Der Titel "Das Telefon-Sparbuch" für ein schmales Tarif-Heftchen ist mit dem Sachbuchtitel "Das Telefon Sparbuch" auch dann unmittelbar verwechslungsfähig, wenn beide Werke sich mit unterschiedlichen Aspekten des liberalisierten Telekommunikationsmarktes beschäftigen und aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes deutlich voneinander abweichen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 37/01




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