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Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als Einstellung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 63/97 vom 28.04.1998

Rechtsgebiete:BetrVG, BErzGG
Schlagworte:Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als Einstellung
Stichwort:Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als Einstellung
Leitsatz:Leitsatz:

Wird mit einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin nach Antritt ihres Erziehungsurlaubs vereinbart, daß sie auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz aushilfsweise eine befristete Teilzeitbeschäftigung aufnehmen sollen, so liegt hierin eine Einstellung i.S. des § 99 BetrVG, die der Zustimmung des Betriebsrats bedarf. Schutzwerte Interessen an einer solchen Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs sind im Mitbestimmungsverfahren angemessen zu berücksichtigen.

Aktenzeichen: 1 ABR 63/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 28. April 1998
- 1 ABR 63/97 -

I. Arbeitsgericht
Frankfurt am Main
- 16 BV 100/96 -
Beschluß vom 15. Juli 1996

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 4 TaBV 186/96 -
Beschluß vom 01. Juli 1997
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 63/97




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