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Teilzeitbeschäftigung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 1 A 395/08 vom 30.06.2009

Rechtsgebiete:Arbeitszeitguthaben-AusgleichsVO, ArbeitszeitkontenVO, BBesG, EG-Vertrag, MVergV
Schlagworte:Besoldung, Entgeltgleichheit, Teilzeitbeschäftigung, Vergütung, Vorgriffsstunden
Stichwort:Teilzeitbeschäftigung
Leitsatz:Im Rahmen der Arbeitszeitkontenregelung haben teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die in der Ansparphase zusätzliche Unterrichtsstunden (Vorgriffsstunden) geleistet haben, einen Anspruch auf anteilige Besoldung, wenn der Ausgleich nicht durch Herabsetzung der Pflichtstundenzahl geleistet wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 1 A 395/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 174/07 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:EG, GG, BBesG, LBG, AZVO, VwV Arbeitszeit Lehrer
Schlagworte:Lehrer, Altersermäßigung, Besoldung, Teilzeitbeschäftigung, Regelstundenmaß, Kürzung Arbeitszeit, Unterrichtsverpflichtung, Anrechnung, Entgeltgleichheit, Mittelbare Diskriminierung, Finanzieller Ausgleich, Einschätzungsprärogative
Stichwort:Teilzeitbeschäftigung
Leitsatz:Die den Lehrkräften gewährte Altersermäßigung führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit im Sinne von § 6 Abs. 1 BBesG, sondern (nur) zu einer Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 C 21.04 -, BVerwGE 124, 11).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 174/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 10/09 vom 24.02.2009

Rechtsgebiete:BGB, GG, LSA-BG, VwGO
Schlagworte:Anspruch, Antrag, wiederholter, Antragsumfang, Beamter, Gestaltung, Gründe, familiäre, Rechtsmissbrauch, Teilzeitbeschäftigung, Treu und Glauben
Stichwort:Teilzeitbeschäftigung
Leitsatz:1. Grundsätzlich steht es dem Beamten frei, den Zeitraum der von ihm begehrten Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen unter den Voraussetzungen des § 79a Abs. 1 BG LSA selbst zu bestimmen.

2. Der auch im Beamtenrecht anwendbare Grundsatz von Treu und Glauben verbietet es dem Beamten im Rahmen des gegenseitigen Dienst- und Treuverhältnisses zum Dienstherrn, in zweckwidriger, missbräuchlicher Weise von ihm zustehenden Rechten Gebrauch oder diese geltend zu machen.

3. Bei einem mehrfachen Wechsel zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung ist es geboten, dass der Beamte in Phasen der Vollzeitbeschäftigung seinem Dienstherrn auch tatsächlich zur Erbringung der vollen Dienstleistung zur Verfügung steht. Die "Rückkehr" zur Vollzeitbeschäftigung lediglich für einen sehr kurzen, dazu im Wesentlichen durch arbeitsfreie Tage geprägten Zeitraum, genügt dem nicht.

4. Fortentwicklung von: OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 1 M 1/07 -.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 10/09

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LB 312/08 vom 13.01.2009

Rechtsgebiete:GG, VwVfG
Schlagworte:Alimentationsprinzip, Anspruch auf Aufhebung, Besoldung, Besoldungsnachzahlung, Einstellungsteilzeit, Hauptberuflichtkeitsgrundsatz, Lehrer, Teilzeitbeschäftigung, Verwaltungsakt
Stichwort:Teilzeitbeschäftigung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LB 312/08


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