JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Teilzeitbeschäftigte
| Rechtsgebiete: | TzBfG, BetrVG |
| Schlagworte: | Sozialplan, freiwillige Zulagen, Teilzeitbeschäftigte |
| Stichwort: | Teilzeitbeschäftigte |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 6/17 Sa 431/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung, Aufstockung Arbeitszeit, Post, Tarifvertrag, Teilzeitbeschäftigte |
| Stichwort: | Teilzeitbeschäftigte |
| Leitsatz: | - Parallelsache zu 13 Sa 804/07 - |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 13 Sa 1317/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung, Aufstockung Arbeitszeit, Post, Tarifvertrag, Teilzeitbeschäftigte |
| Stichwort: | Teilzeitbeschäftigte |
| Leitsatz: | 1. Die Vereinbarung der befristeten Aufstockung der Arbeitszeit auf der Grundlage des bei der Deutschen Post AG geltenden Tarifvertrages Nr. 112 a (Übernahme zusätzlicher Leistungen) unterliegt nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, da das TzBfG keine Anwendung findet (vgl. etwa BAG 14.1.2004 - 7 AZR 213/03) und die grundsätzlich nach § 305 ff. BGB vorzunehmende gerichtliche Kontrolle bei Klauseln, die auf einen Tarifvertrag Bezug nehmen nach § 310 Abs. 4 S. 3 BGB ausgeschlossen ist (BAG 27.5.2005 - 7 AZR 486/04). 2. Der Tarifvertrag Nr. 112 a findet auf Teilzeitkräfte Anwendung (im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz 3.5.2006 - 9 TaBV 5/06). 3. Der Tarifvertrag Nr. 112 a verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. § 9 TzBfG. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 13 Sa 804/07 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, MVergV, NBG, NdsArbZVO |
| Schlagworte: | Ausgleichsregelungen, Besoldung, Dienstbefreiung, Lehrkraft, teilzeitbeschäftigte, beamtete, Mehrarbeit, Mehrarbeitsvergütung |
| Stichwort: | Teilzeitbeschäftigte |
| Leitsatz: | 1. Eine teilzeitbeschäftigte, beamtete Lehrkraft hat keinen Anspruch auf eine einer Vollzeitkraft entsprechenden Besoldung, auf Mehrarbeitsvergütung oder auf Dienstbefreiung für die Zeiten einer Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten. 2. Teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrkräfte werden in Niedersachsen durch die Teilnahme an Klassenfahrten nicht gleichheitswidrig stärker belastet, weil niedersächsische Erlasse hinreichende Ausgleichsregelungen vorsehen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LC 264/06 | |
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