JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Teilzeitarbeitsplatz
| Rechtsgebiete: | BAT, SGB IX |
| Schlagworte: | Angestellter, Angestelltenverhältnis, Antrag, Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Arbeitsvertragsparteien, Beendigung, Behinderung, Berufsunfähigkeit, Beschäftigung, Beschäftigungsmöglichkeit, Bundesangestelltentarifvertrag, Ermessen, Erwerbsminderung, teilweise Erwerbsminderung, volle Erwerbsminderung, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeitsrente, Kündigung, Leistungsvermögen, Rente, Rentenantrag, Ruhen, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderter, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehinderung, Tarifnorm, Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, Teilzeitarbeitsplatz, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsantrag, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, Zustimmung |
| Stichwort: | Teilzeitarbeitsplatz |
| Leitsatz: | 1. Die Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen wegen Erwerbsminderung ist eine Ermessensentscheidung. 2. Wird eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt, so ruht das Arbeitsverhältnis nach § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 4 und 5 BAT. 3. In diesem Fall kann eine Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX nicht erteilt werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11602/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LBG, UrlVO, POG |
| Schlagworte: | Antragsteilzeit, voraussetzungslose Teilzeit, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitarbeitsplatz, Arbeitszeitreduzierung, dienstliche Belange, Funktionsfähigkeit, effektive Aufgabenerfüllung, unbestimmter Rechtsbegriff, Bezugsrahmen, Dienststelle, Behörde, Polizei, Polizeipräsidium, Polizeiinspektion, Polizeidirektion, Personalplanung, Personalbewirtschaftung, Personalstärke, Personaleinsatz, Beurteilungsspielraum, Entscheidungsprärogative, Gestaltungsfreiheit, Organisationsermessen, Organisationsgewalt, Personalgewalt, Personalmangel, Personalknappheit, Polizeivollzugsdienst, Polizeivollzugsbeamter, Wechselschichtdienst |
| Stichwort: | Teilzeitarbeitsplatz |
| Leitsatz: | 1. Personalmangel (hier: im Polizeivollzugsdienst) kann als dienstlicher Belang der voraus-setzungslosen Antragsteilzeit nach § 80 a LBG entgegenstehen, wenn zu befürchten ist, dass es bei Zulassung der beantragten Arbeitszeitreduzierung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Dienststelle kommen wird. 2. Dienststelle im Sinne der beamtenrechtlichen Teilzeitregelung ist die Behörde (hier: das Polizeipräsidium). 3. Die auf der Tatbestandsebene eine Ablehnung des Antrags auf Teilzeitbeschäftigung rechtfertigenden dienstlichen Belange unterliegen der vollen gerichtlichen Überprüfung. 4. Die das dienstliche Bedürfnis (vor)prägende Entscheidung über die zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals ist dagegen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 10467/04.OVG | |
"Teilzeitarbeitsplatz - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum