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Teilzeitanspruch

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 409/04 vom 21.06.2005

Rechtsgebiete:TzBfG, ZPO
Schlagworte:Teilzeitanspruch
Stichwort:Teilzeitanspruch
Leitsatz:1. Begehrt ein Arbeitnehmer die Verringerung seiner wöchentlichen Arbeitszeit, so kann sich der Arbeitgeber mit Erfolg nach § 8 Abs. 4 Satz 1 und 2 TzBfG darauf berufen, diesem Wunsch stünden betriebliche Gründe entgegen, weil der Einsatz einer Ersatzkraft erforderlich sei, durch deren laufende Fortbildung unverhältnismäßige zusätzliche Kosten entstünden.

2. Dem kann der Arbeitnehmer nicht erfolgreich entgegenhalten, die Einstellung einer Ersatzkraft erübrige sich deshalb, weil er durch Arbeitsverdichtung oder Arbeitsbereitschaft außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit das bisherige Arbeitspensum auch in der verkürzten Arbeitszeit erledigen könne.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 409/04



LAG-MUENCHEN – Urteil, 6 Sa 514/04 vom 25.01.2005

Rechtsgebiete:BErzGG
Schlagworte:Teilzeitanspruch, Elternzeit
Stichwort:Teilzeitanspruch
Leitsatz:Arbeitnehmer, die zunächst Elternzeit mit völliger Freistellung von der vertraglichen Arbeit in Anspruch genommen haben, können nachträglich Verringerung ihrer Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 - 7 BErzGG beantragen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 514/04

BAG – Urteil, 9 AZR 644/03 vom 23.11.2004

Rechtsgebiete:BGB, TzBfG
Schlagworte:Teilzeitanspruch, Verteilung der Arbeitszeit
Stichwort:Teilzeitanspruch
Leitsatz:Der Arbeitnehmer, der die Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach Maßgabe des § 8 TzBfG verlangt, muss einen Antrag auf Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit spätestens in die Erörterung mit dem Arbeitgeber einbringen.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 644/03

BAG – Urteil, 9 AZR 319/03 vom 18.05.2004

Rechtsgebiete:TzBfG, AVR Caritas
Schlagworte:Teilzeitanspruch - Kirche
Stichwort:Teilzeitanspruch
Leitsatz:Die Darlegung des Arbeitgebers, seine Arbeitsabläufe "bestmöglich" und "effektiv" gestalten zu wollen, ist zu allgemein, um ein von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf Willkür überprüfbares Organisationskonzept darstellen zu können.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 319/03


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