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Teilwiderruf

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 5/06 vom 12.07.2007

Rechtsgebiete:LSA-WG, VwVfG, WHG
Schlagworte:Benutzung, Ermessen, Reservebedarf, Teilwiderruf, Unterschreitung, Vereinbarung, Wasserrecht
Stichwort:Teilwiderruf
Leitsatz:1. Ein Widerruf wegen erheblicher Unterschreitung des Umfangs der Benutzung kann nur in dem Umfang erfolgen, wie die Benutzung im bisherigen Umfang nicht mehr erforderlich ist.

2. Bei der Beurteilung des erforderlichen Umfangs der Wasserbenutzung, darf nicht nur auf den augenblicklichen oder unmittelbar bevorstehenden Bedarf abgestellt werden. Es muss vielmehr oft auf längere Jahre hinaus der voraussehbaren künftigen Entwicklung Rechnung getragen und selbst ein nur selten auftretender Spitzenbedarf berücksichtigt werden. Eine solche Vorratswirtschaft ist sachlich begründet und darf, wenn sie bei der Bewilligung oder Erlaubnis zugelassen wird, nicht nachträglich über die Widerrufsvorschriften zunichte gemacht werden.

3. Zur Berücksichtigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bei der Ermessensentscheidung über den Teilwiderruf von Wasserrechten.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 5/06



LAG-KOELN – Urteil, 13 Sa 570/06 vom 01.08.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:TÜV, Gesamtversorgung, Teilwiderruf, Wegfall Geschäftsgrundlage
Stichwort:Teilwiderruf
Leitsatz:Mit einer Gesamtversorgungszusage übernimmt der Arbeitgeber grds. das Risiko, dass sich in Zukunft die Berechnungsgrundlagen für die Altersversorgung - insbesondere die Steigerung der Sozialversicherungsrente - anders entwickelt, als es im Zeitpunkt der Zusage absehbar war. Nach Abgabe eines solchen Gesamtversorgungsversprechens kann sich der Arbeitgeber deshalb nur in krassen Ausnahmefällen auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 13 Sa 570/06

LAG-KOELN – Urteil, 13 (7) Sa 646/05 vom 20.12.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:TÜV, betriebliche Altersversorgung, Gesamtversorgung, Teilwiderruf, Wegfall der Geschäftsgrundlage
Stichwort:Teilwiderruf
Leitsatz:Keine Rechtfertigung des Eingriffs des Arbeitgebers (TÜV) in die Gesamtversorgungsbetriebsrenten wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (in Anschluss an Parallelentscheidungen der 7., 11., und 12. Kammer vgl. etwa 11 Sa 1590/04)
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 13 (7) Sa 646/05

LAG-KOELN – Urteil, 13 (4) Sa 644/05 vom 20.12.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:TÜV, Betriebsrente, Gesamtversorgung, Teilwiderruf, Wegfall der Geschäftsgrundlage
Stichwort:Teilwiderruf
Leitsatz:Keine Rechtfertigung des Eingriffs des Arbeitgebers (TÜV) in die Gesamtversorgungsbetriebsrenten wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (im Anschluss an Parallelentscheidungen der 7., 11. und 12. Kammer, vgl. etwa 11 Sa 1590/04)
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 13 (4) Sa 644/05


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