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teilweises Unterliegen mit der Kostenfolge des § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 03.2347 vom 16.06.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB 1998, BauGB
Schlagworte:Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Antragsbefugnis, offensichtliche Teilbarkeit eines Bebauungsplans, Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich, Festsetzung von Flächen, die frei von Bebauung zu halten sind, Abwägung der Eigentumsbelange, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, teilweises Unterliegen mit der Kostenfolge des § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO
Stichwort:teilweises Unterliegen mit der Kostenfolge des § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO
Leitsatz:Zu den Anforderungen an die Festsetzung von Flächen, die frei von jeglicher Bebauung zu halten sind.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 03.2347




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