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JuraForum.deUrteileSchlagwörterTTeilweise Unleserlichkeit von Teilen des unstreitigen Urteilstatbestands 

Teilweise Unleserlichkeit von Teilen des unstreitigen Urteilstatbestands

Entscheidungen der Gerichte

LAG-BERLIN – Urteil, 16 Sa 2297/02 vom 24.04.2003

1. Das Urteil ist im Sinne des § 517 ZPO auch dann "in vollständiger Form abgefasst", wenn auf der zugestellten Urteilsausfertigung die Zeilen einer Seite des unstreitigen Tatbestandes nicht vollständig lesbar sind. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei den fraglichen Zeilen erkennbar um die wörtliche Wiedergabe von schriftsätzlichem Parteivortrag handelt.

2. Übersendet die Geschäftsstelle auf telefonische Beanstandung einer Partei hin eine weitere, vollständig lesbare Urteilsausfertigung, wird hierdurch eine neue Berufungsfrist jedenfalls dann nicht ausgelöst, wenn die Übersendung formlos ohne Empfangsbekenntnis geschieht.

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