JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > teilweise Ungültigkeit der Wahl
| Rechtsgebiete: | FlurbG, BbgLEG |
| Schlagworte: | Teilnehmergemeinschaft, Vorstand, Wahl, Wahlanfechtung, Feststellungsklage, teilweise Ungültigkeit der Wahl, Wahlberechtigung, Selbstkontrolle, Kontrolle durch die Wahlleitung, Rügeverlust, Wahlkommission, Gleichwertigkeit der Stimmen ("eine Stimme"), Wahlmodus, Stimmabgabe, Vorlage von Vollmachten, Annahme der Wahl, Auszählungsfehler, Auswirkung auf das Ergebnis, Reihenfolge der Stellvertreter |
| Stichwort: | teilweise Ungültigkeit der Wahl |
| Leitsatz: | 1) Eine Vorstandswahl, die in einer ordnungsgemäß einberufenen Wahlversammlung stattgefunden hat, in der die anwesenden Teilnehmer zur Selbstkontrolle aufgerufen waren, kann nicht nachträglich mit der Behauptung erfolgreich angegriffen werden, die Selbstkontrolle sei unzureichend gewesen. Wenn ein Teilnehmer wegen der Größe der Teilnehmergemeinschaft eine Selbstkontrolle zur Einhaltung der Regeln über die Wahlberechtigung für nicht ausreichend hält, muss er dies in der Wahlversammlung rügen. 2) § 21 Abs. 3 Satz 1 FlurbG, wonach jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte bei der Vorstandswahl "eine Stimme" hat, will lediglich eine Gleichwertigkeit der Stimmen sicherstellen. Ein Wahlmodus, bei dem je Stimmzettel bis zu drei Stimmen für einen oder mehrere Wahlkandidaten abgegeben werden können, gerät damit nicht in Konflikt. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 70 A 3.06 | |
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