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Teilweise Aussetzung des Rechtsstreits nach Entscheidung durch Teilurteil

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Beschluss, 17 Ta 279/03 vom 05.09.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Teilweise Aussetzung des Rechtsstreits nach Entscheidung durch Teilurteil
Stichwort:Teilweise Aussetzung des Rechtsstreits nach Entscheidung durch Teilurteil
Leitsatz:Zur Frage der teilweisen Aussetzung eines Rechtsstreits, wenn durch ein Teilurteil über die Wirksamkeit einer Versetzung entschieden wurde.

Es ist nicht Verfahrens- oder ermessensfehlerhaft, wenn das Arbeitsgericht den Rechtsstreit im Hinblick auf Vergütungsansprüche teilweise aussetzt, durch Teilurteil die Unwirksamkeit einer Versetzung feststellt und der Eintritt des Annahmeverzugs zwischen den Parteien streitig ist.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 17 Ta 279/03




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