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Teilungskauf

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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 23.97 vom 01.07.1999

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Teilungsgenehmigung, Negativattest, Teilungskauf, Widerspruchsbefugnis, Rechtsverletzung, Verkäufer, Abhilfe, Rücknahme, Umdeutung, Nachschieben von Gründen, Begründung, Ermessensentscheidung, Änderung der Rechtslage, Überleitungsrecht.
Stichwort:Teilungskauf
Leitsatz:Leitsätze:

Durch eine bei einem Teilungskauf auf Antrag des Käufers erteilte Teilungsgenehmigung oder durch ein entsprechendes Negativattest können Rechte des Verkäufers nicht verletzt werden.

Eine in einem Widerspruchsverfahren ergangene Abhilfeentscheidung (hier: Aufhebung eines Negativattests nach § 23 Abs. 2 BauGB 1976) kann mit einer Rücknahmeentscheidung nicht gleichgesetzt werden. Im Regelfall kann eine solche Abhilfeentscheidung auch nicht in eine Rücknahme umgedeutet werden.

Urteil des 4. Senats vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 C 23.97 -

I. VG München vom 20.03.1966 - Az.: VG M 23 K 94.4965 -
II. VGH München vom 29.04.1997 - Az.: VGH 27 B 96.3884 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 23.97




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