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Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und Aufrechnung mit einem Vergütungsanspruch aus dem Verwaltervertrag

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 109/05 vom 03.01.2006

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und Aufrechnung mit einem Vergütungsanspruch aus dem Verwaltervertrag
Stichwort:Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und Aufrechnung mit einem Vergütungsanspruch aus dem Verwaltervertrag
Leitsatz:Gegen einen titulierten Kostenerstattungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer kann der Verwalter nicht mit einem Vergütungsanspruch aus dem Verwaltervertrag aufrechnen, weil es nach der Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061) an der Gegenseitigkeit der Forderungen fehlt. Dies gilt auch für eine bereits vor der Rechtsprechung des BGH erklärte Aufrechnung.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 109/05




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