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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 2.07 vom 16.07.2008

Rechtsgebiete:TKG, URL
Schlagworte:Telefondienst, Auskunftsdienst, Teilnehmerverzeichnis, Teilnehmerdaten, Teilnehmerdatenbank, Überlassung, Entgelt, Missbrauch, Kosten, Kostenorientierung, Datentransfer
Stichwort:Teilnehmerverzeichnis
Leitsatz:Die Entgelte, die ein Anbieter von Sprachtelefondienst für die Überlassung von Teilnehmerdaten an Herausgeber von Teilnehmerverzeichnissen und Anbieter von Telefonauskunftsdiensten erhebt (§ 47 Abs. 1, 2 und 4 TKG), dürfen gemäß Art. 25 Abs. 2 der Universaldienstrichtlinie die Kosten des reinen Datentransfers nicht übersteigen, soweit es sich um Namen, Anschrift und Telefonnummer der eigenen Kunden des Telefondienstanbieters handelt. Für die Überlassung sonstiger Teilnehmerdaten gilt diese Entgeltbeschränkung nicht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 2.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 21.06 vom 18.04.2007

Rechtsgebiete:TKG 1996, TKG 2004, GWB, Rahmenrichtlinie, Zugangsrichtlinie
Schlagworte:Missbrauchsaufsicht, besondere Missbrauchsaufsicht, allgemeine Missbrauchsaufsicht, Auskunftsdienstleistung, Telefonauskunft, Telefonbuch, Teilnehmerverzeichnis, Marktmacht, beträchtliche Marktmacht, Missbrauch, Regulierung, Marktregulierung, Marktdefinitionsverfahren, Marktanalyseverfahren
Stichwort:Teilnehmerverzeichnis
Leitsatz:Die besondere Missbrauchsaufsicht über die in § 42 Abs. 1 Satz 1 TKG genannten Unternehmen findet regelmäßig auf Märkten statt, die die Bundesnetzagentur zuvor in einem Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren gemäß §§ 10 und 11 TKG als regulierungsbedürftig festgelegt hat. Die übrigen Märkte unterliegen der Missbrauchsaufsicht nach allgemeinem Wettbewerbsrecht (§§ 19, 20 GWB).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 21.06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 22.06 vom 08.06.2006

Rechtsgebiete:TKG 2004, Universaldienstrichtlinie
Schlagworte:Universaldienstleistung, Teilnehmerverzeichnis, von "anderen Unternehmen" bereitgestellte Informationen, Diskriminierungsverbot
Stichwort:Teilnehmerverzeichnis
Leitsatz:Das bei der Verarbeitung von Informationen zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses zu beachtende Diskriminierungsverbot des § 78 Abs. 3 TKG schützt Unternehmen, die an Endnutzer Rufnummern vergeben und die ihnen deshalb zur Verfügung stehenden Informationen dem das Telefonverzeichnis erstellende Unternehmen bereitgestellt haben.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 22.06


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