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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 2.07 vom 16.07.2008

Rechtsgebiete:TKG, URL
Schlagworte:Telefondienst, Auskunftsdienst, Teilnehmerverzeichnis, Teilnehmerdaten, Teilnehmerdatenbank, Überlassung, Entgelt, Missbrauch, Kosten, Kostenorientierung, Datentransfer
Stichwort:Teilnehmerdatenbank
Leitsatz:Die Entgelte, die ein Anbieter von Sprachtelefondienst für die Überlassung von Teilnehmerdaten an Herausgeber von Teilnehmerverzeichnissen und Anbieter von Telefonauskunftsdiensten erhebt (§ 47 Abs. 1, 2 und 4 TKG), dürfen gemäß Art. 25 Abs. 2 der Universaldienstrichtlinie die Kosten des reinen Datentransfers nicht übersteigen, soweit es sich um Namen, Anschrift und Telefonnummer der eigenen Kunden des Telefondienstanbieters handelt. Für die Überlassung sonstiger Teilnehmerdaten gilt diese Entgeltbeschränkung nicht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 2.07




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