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Teilnahme des Schöffen an der Hauptverhandlung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 400/01 vom 28.05.2001

Rechtsgebiete:StPO, GVG
Schlagworte:Befreiung des Schöffen von der Dienstpflicht, Maßstab, Entbindung von der Dienstleistung, Teilnahme des Schöffen an der Hauptverhandlung
Stichwort:Teilnahme des Schöffen an der Hauptverhandlung
Leitsatz:Leitsatz

Die Befreiung eines Schöffen durch den Vorsitzenden von der Teilnahme an der Hauptverhandlung kann das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfen, ob die Entbindung von der Dienstleistung willkürlich geschehen ist. Allerdings muss bei der Prüfung der Frage, ob ein Schöffe verhindert ist, ein strenger Maßstab angelegt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 400/01




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