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Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 129/07 vom 30.05.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Beschlussverfahren, Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt, Freistellungsanspruch des Betriebsratsmitglieds, Kostenübernahmeanspruch, Rechtsschutzbedürfnis, Bestimmtheit des Antrags, Globalantrag, Feststellungsinteresse für Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme
Stichwort:Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 129/07




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