1. Eine landesrechtliche Regelung, die die Zulassung zum qualifizierten Krankentransport von einer Bedarfsprüfung abhängig macht, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit.
2. Die Anerkennung eines behördlichen Prognosespielraums bei der Beurteilung des Bedarfs an Rettungsdienstleistungen ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden.
Urteil des 3. Senats vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 20.98 -
I. VG Wiesbaden vom 01.12.1993 - Az.: VG 7/2 E 450/93 -
II. VGH Kassel vom 27.01.1997 - Az.: VGH 11 UE 796/94 -