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Teilleistungsbescheid

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 975/02 vom 15.07.2004

Rechtsgebiete:KAG 1996, KAG 1978, KAGÄndG 1996, KAGÄndG 1978, KAG 1964
Schlagworte:Einmaligkeit der Beitragserhebung, Nachveranlagung, Grundstücksbegriff, Teilleistungsbescheid, Gebäudeversicherungswert, Änderung in den Grundstücksverhältnissen, Verrechnung der Vorauszahlung
Stichwort:Teilleistungsbescheid
Leitsatz:1. Die beitragsrechtliche Qualifikation eines Grundstücks als veranlagt ändert sich nicht dadurch, dass durch die spätere Teilung des Grundstücks ein Teil der Grundstücksfläche unter einer neuen Bezeichnung im Grundbuch geführt wird.

2. Im Anwendungsbereich des KAG 1964 gilt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung uneingeschränkt. Es enthält keine Ermächtigung zu Nachveranlagungen jeglicher Art. Eine satzungsrechtliche Nachveranlagungsregelung kann die fehlende gesetzliche Ermächtigung nicht ersetzen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 5.11.1998 - 2 S 1655/96 -).

3. Wird das Grundstück des Vorauszahlenden vor Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflicht geteilt und ein Teil an einen Dritten übereignet, so ist die Vorauszahlung gem. § 10 Abs. 8 S. 2 KAG mit den für die beiden Grundstücke entstehenden Beitragspflichten im Verhältnis der auf die beiden Grundstücke entfallenden Verteilungswerte zu verrechnen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 975/02




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