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Teilkündigung eines Darlehens

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OLG-CELLE – Urteil, 3 U 37/09 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Teilkündigung eines Darlehens, Vorfälligkeitsentschädigung
Stichwort:Teilkündigung eines Darlehens
Leitsatz:1. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder der Werthaltigkeit einer für ein Darlehen bestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die Bank auch zu einer Teilkündigung des Darlehens berechtigt sein.

2. Löst der Darlehensnehmer nach der Teilkündigung des Darlehens auch den ungekündigten Teil des Kredits ab, ist die Bank insoweit zur Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 37/09




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