JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Teilgenehmigung
| Rechtsgebiete: | 17. BImSchV, BImSchG, BauGB, GG, KrW-/AbfG, VwGO |
| Schlagworte: | Abfallverbrennungsanlage, Abwägung, Belange, städtebauliche, Eigentum, Einrichtung, öffentliche, Klagebefugnis, Nachbargemeinde, Nebeneinrichtung, Planungshoheit, Teilgenehmigung, Verkehrsinfrastruktur, Vorbescheid |
| Stichwort: | Teilgenehmigung |
| Leitsatz: | Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb öffentlich zugänglicher Abfallbeseitigungsanlagen ist durch § 38 Satz 1 Halbs. 2 BauGB um ein planerisches Element angereichert worden. Bei der insoweit erforderlichen Abwägung sind städtebauliche Belange nicht nur der Standortgemeinde, sondern auch der benachbarten Gemeinden in den Blick zu nehmen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 KS 288/07 | |
| Rechtsgebiete: | 9.BImSchV, BImSchG, RL 2003/35/EG, TA Luft 2002, URG |
| Schlagworte: | Änderungsanzeige, Müllverbrennungsanlage, MVA, Öffentlichkeitsbeteiligung, Teilgenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorbescheid, wesentliche Änderung Orientierungssatz: Vorbescheid und Teilgenehmigung nach dem BImSchG für eine Abfallbehandlungsanlage |
| Stichwort: | Teilgenehmigung |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 MS 16/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BImSchG, GG, KrW-/AbfG, NV, VwGO |
| Schlagworte: | Klagebefugnis, Müllverbrennungsanlage, MVA, Nachbargemeinde, Teilgenehmigung, Vorbescheid |
| Stichwort: | Teilgenehmigung |
| Leitsatz: | Ein Schutz der kommunalen Planungshoheit gegen Fachplanungen auf fremdem Gebiet besteht nur, wenn eine eigene hinreichend konkrete Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 KS 81/03 | |
| Rechtsgebiete: | LBO |
| Schlagworte: | Bauantrag, Bauvorhaben, Identität, Teilung, Teilgenehmigung, Bauherr, Absicht |
| Stichwort: | Teilgenehmigung |
| Leitsatz: | 1. Widerspricht ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nur teilweise und kann es tatsächlich auch ohne diesen nicht genehmigungsfähigen Teil realisiert werden, ohne seine Identität zu verlieren, besteht Anspruch auf eine entsprechende Teilgenehmigung. 2. Die Baurechtsbehörde kann die Baugenehmigung jedoch auch in diesen Fällen insgesamt versagen, wenn sich aus den Antragsunterlagen oder sonstigen Umständen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Bauherr nicht beabsichtigt, nur den genehmigungsfähigen Teil seines Vorhabens zu verwirklichen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 1737/05 | |
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