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BSG – Urteil, B 2 U 18/05 R vom 20.03.2007

Rechtsgebiete:SGB VII, SGB IX, SGB I, SGB X
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Teilförderung - Höhe - Anrechnung - abgebrochene Maßnahme - Ermessensfehlgebrauch - Berufsfindung - Referenzmaßnahme - Neigung - Umschulung
Stichwort:Teilförderung
Leitsatz:Es ist ermessensfehlerhaft, bei der Festsetzung der Höhe einer Teilförderungsleistung die Aufwendungen für eine zuvor abgebrochene Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben auf den Förderungshöchstbetrag anzurechnen.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 18/05 R




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