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Teilerledigung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 313/08 vom 08.10.2008

Rechtsgebiete:GKG, KV-GKG
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Gerichtskosten, Verfahrensgebühr, Gebührenprivilegierung, Teilerledigung
Stichwort:Teilerledigung
Leitsatz:Wird ein Rechtsstreit durch Gebührenermäßigungstatbestände gemäß Teil 8 KV-GKG, die teils vor und teils nach streitiger Verhandlung angefallen sind, vollständig beendet, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr für den gesamten Rechtsstreit in analoger Anwendung des Satzes 2 der Anmerkung zu Nr. 8211 KV-GKG auf das 0,4-fache.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 13 Ta 313/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 ME 34/08 vom 27.06.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Beschwerde, Erledigung, Erledigung: zwischen den Instanzen, Erledigungserklärung, Erledigungsfeststellungsantrag, Hauptsacheerledigung, Rechtsschutzbedürfnis, Teilerledigung
Stichwort:Teilerledigung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 ME 34/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LB 34/06 vom 12.09.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, EMRK, VwGO
Schlagworte:Ermessen, Niederlassungserlaubnis, Teilerledigung, Widerruf, Widerruf, Niederlassungserlaubnis
Stichwort:Teilerledigung
Leitsatz:Grundsätze für die Ermesssensausübung nach § 52 I 1 Nr. 4 AufenthG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LB 34/06

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 265/04 vom 18.10.2004

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Verwaltungsakt, Vollziehung, Vollziehung, faktische Annexverfahren, Leistung, freiwillige, Rückabwicklung, Teilerledigung, Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit, Kostenentscheidung : Anfechtbarkeit
Stichwort:Teilerledigung
Leitsatz:1. Der Begriff "Vollziehung" ist als Gegenbegriff zur aufschiebenden Wirkung i. S. des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu verstehen mit der Folge, dass deren umfängliche Reichweite geteilt wird. Da die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage auf den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes "ex tunc" zurückwirken, stellen sich Maßnahmen vor Erlass eines Verwaltungsaktes nicht als dessen Vollzug dar.

2. Zum Begriff der "faktischen Vollziehung" und zur Abgrenzung des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO analog und § 123 Abs. 1 VwGO.

3. Hinsichtlich des erledigten Verfahrensteils ist die auf diesen Verfahrensteil bezogene Kosten-entscheidung gem. § 158 Abs. 2 VwGO nicht isoliert anfechtbar, und zwar auch dann nicht, wenn in dem nicht erledigten Verfahrensteil ein Rechtsmittel in der Hauptsache eingelegt wurde.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 M 265/04


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