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Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 8 BV 05.1918 vom 22.11.2006

Rechtsgebiete:GG, BV, BayStrWG, BauGB, KAG, AO, BGB, WEG
Schlagworte:Sondernutzung, materiell bürgerlich-rechtliche Sondernutzung in öffentlich-rechtlichem Gewand, Ermächtigungsgrundlage für Sondernutzungsgebührensatzungen, Verhältnis zum Kommunalabgabengesetz, gesamtschuldnerische Haftung für Sondernutzungsgebühren bei Wohnungseigentümergemeinschaften (verneint), Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Abgabeschuld im Sondernutzungsgebührenrecht, Gebührenmaßstäbe, Abstufung von Sondernutzungsgebühren, Bestimmtheit von Gebührenbescheiden, Verwirkung, Vertrauensschutz bei langjähriger Nichterhebung von Sondernutzungsgebühren (verneint)
Stichwort:Teileigentum
Leitsatz:1. Im Recht der Sondernutzungsgebühren nach Art. 18 ff. BayStrWG ist die Heranziehung eines einzelnen Wohnungseigentümers als Gesamtschuldner für eine die Wohnanlage betreffende Sondernutzung unzulässig. Gebührenschuldner ist vielmehr im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Beschluss vom 2.6.2005 - V ZB 32/05) die Gemeinschaft selbst.

2. Eine Satzungsbestimmung, die für nicht gesondert geregelte Sondernutzungstatbestände die entsprechende Anwendung solcher geregelter Tatbestände anordnet, welche den nicht geregelten Tatbeständen am ähnlichsten sind, verstößt gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Abgabeschuld und ist nichtig.

3. Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren setzt nicht voraus, dass für die Sondernutzung eine Erlaubnis erteilt ist.

4. Bei Sondernutzungen für die Inanspruchnahme des Luftraums über öffentlichen Straßen außerhalb des Verkehrsraums (z.B. Balkon) ist die Gebührenschuld grundsätzlich nur nach dem wirtschaftlichen Interesse des Gebührenschuldners zu bemessen. Dieses darf in entsprechender Anwendung von § 905 BGB nur bis zu der Grenze herangezogen werden, innerhalb der der Träger der Straßenbaulast noch ein Interesse am Ausschluss von Einwirkungen auf den Luftraum über der Straße hat.
5. Zur Anwendung des Grundsatzes der Verwirkung bei Sondernutzungsgebühren.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 8 BV 05.1918



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 11 B 02.31598 vom 19.06.2006

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:allein stehende Tschetschenin mit Kleinkind, Zumutbarkeit eines vorübergehenden Aufenthalts in Tschetschenien, inländische Fluchtalternative
Stichwort:Teileigentum
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 11 B 02.31598

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 151/04 vom 08.12.2004

Rechtsgebiete:WEG
Stichwort:Teileigentum
Leitsatz:Eine Jahresabrechnung ist nur nachvollziehbar, wenn die Buchungsvorgänge in einer für die Wohnungseigentümer verständlichen Weise dargestellt sind.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 151/04

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 169/04 vom 10.11.2004

Rechtsgebiete:WEG
Stichwort:Teileigentum
Leitsatz:Wird ein bisher einheitlich genutztes gewerbliches Teileigentum, das Teil einer Wohnanlage ist, baulich so umgestaltet, dass in ihm 47 in sich abgeschlossene Wohnappartements geschaffen werden, die der nicht nur kurzzeitigen Aufnahme wohnsitzloser, psychisch erkrankter Personen dienen, ist die vorgesehene Nutzung eine solche zu Wohnzwecken. Ein derartiger Gebrauch kann infolge der damit in der Regel verbundenen intensiveren Nutzung von Gemeinschaftsflächen mehr stören als eine gewerbliche Nutzung. Für diese Beurteilung kommt es auch auf den Charakter und das Umfeld der Wohnanlage an.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 169/04


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