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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10050/08.OVG vom 28.04.2009

Rechtsgebiete:VwGO, HPrG, HeilprDV 1, LVwVfG
Schlagworte:Heilpraktiker, Heilpraktikererlaubnis, Fachgebiet, Psychotherapie, Zielgruppe, Erwachsene, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Approbation, Eignung, Befähigung, Überprüfung, Teilbereichsüberprüfung, Verzicht, berufseröffnende Prüfung, Negativattest, Volksgesundheit, Gefahr, Gefahrenerforschung, geeignete Mittel, Aktenlage, Sachverständigengutachten, Verhältnismäßigkeit, Mitteleinsatz
Stichwort:Teilbereichsüberprüfung
Leitsatz:Allein aus der Weigerung einer kraft Übergangsrechtes approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sich auf dem Teilgebiet der Psychotherapie Erwachsener einer Teilbereichsüberprüfung durch das Gesundheitsamt zu unterziehen, erwächst der Genehmigungsbehörde bei verhältnismäßiger Handhabung der Mittel zur Gefahrenerforschung grundsätzlich noch nicht das Recht, die Erlaubnis zur nicht ärztlichen Ausübung der Heilkunde auf dem fraglichen Teilgebiet zu versagen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10050/08.OVG




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