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Teilbeiträge für Abwassernetz

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 1495/04 vom 08.03.2005

Rechtsgebiete:Entwässerungssatzung der Gemeinde Sinntal vom 20.06.2000
Schlagworte:Ausbau zur Vollkanalisation, Beitragsbelastung von Altanliegern, Beitragssatzregelung, Bestimmtheit der Beitragssatzregelung, Beitragssatzkalkulation, Globalberechnung, Normenklarheit, Teilbeiträge für Abwassernetz
Stichwort:Teilbeiträge für Abwassernetz
Leitsatz:1. Aus der tatsächlich vorgenommenen Beitragssatzkalkulation können sich Rückschlüsse auf den Inhalt der Beitragssatzregelung und damit auf deren Bestimmtheit verlässlich nur dann ergeben, wenn die Kalkulation ihrerseits durch eine eindeutige Abgrenzung beim abzurechnenden Aufwand und bei dem Kreis der zu belastenden Anlieger gekennzeichnet ist.

2. Wird eine Teilkanalisation zur Vollkanalisation ausgebaut, so müssen an dem Aufwand für das herzustellende Vollkanalisationsnetz auch die Anlieger der bisherigen Teilkanalisation ("Teilkanalisationsaltanlieger") beteiligt werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 1495/04




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