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Teilbefreiung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 1173/08 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:VwGO, GemO, AVBWasserV
Schlagworte:Klageänderung, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Wasserversorgung, Schweinestall, Trinkwasser, Brauchwasser, Befreiung, Teilbefreiung, Beschränkung der Wasserbezugspflicht, Unzumutbarkeit
Stichwort:Teilbefreiung
Leitsatz:1. Die Prüfung, ob bei gegebenem Anschluss- und Benutzungszwang ein Anspruch auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht besteht, hat jeweils grundstücksbezogen zu erfolgen.

2. Die mit einer Beschränkung der Wasserbezugspflicht für einen Großverbraucher verbundene Erhöhung der Wassergebühren ist für die übrigen Wasserabnehmer wirtschaftlich unzumutbar i.S.v. § 3 Abs. 1 AVBWasserV, wenn die neue Gebühr ungeachtet einer nur geringen prozentualen Steigerung das Preisniveau in der Region deutlich übersteigt; das ist der Fall, wenn die durchschnittliche Gebührenhöhe um die Hälfte überschritten wird.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1173/08



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 711/07 vom 08.04.2008

Rechtsgebiete:AVBWasserV, SächsGemO
Schlagworte:Verbrauchszweck, Vollbefreiung, Teilbefreiung, Wasserbedarf, Satzung
Stichwort:Teilbefreiung
Leitsatz:Zur Frage der Befreiung von Benutzungszwang zur Wasserversorgung mit Ausnahme der Wasserverwendung zur Nahrungszubereitung und zum Trinken.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 711/07

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 403/07 vom 08.04.2008

Rechtsgebiete:AVBWasserV, SächsGemO
Schlagworte:Wasserversorgung, Benutzungszwang, Teilbefreiung, Wäschewaschen, Gleichbehandlung
Stichwort:Teilbefreiung
Leitsatz:1. Der bundesrechtlich durch § 3 Abs. 1 Satz 1 AVBWasserV vorgegebene Anspruch auf Befreiung von Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung ist von dem sog. allgemeinen Befreiungsanspruch strikt zu trennen.

2. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Teilbefreiung sind nicht nur die Auswirkungen des konkret zu prüfenden Antrags, sondern auch diejenigen Auswirkungen anderer anhängiger Befreiungsanträge zu berücksichtigen.

3. Zur Nutzung von Brunnenwasser zum Wäschewaschen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 403/07


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