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Teilbaugenehmigung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 215/07 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:BauGB, NBauO, VwGO
Schlagworte:Brandschutz, Gefälligkeitsplanung, Normenkontrolle, Rechtsschutzbedürfnis, Teilbaugenehmigung
Stichwort:Teilbaugenehmigung
Leitsatz:1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Normenkontrolle kann auch dann entfallen, wenn der Antragsteller eine Teilbaugenehmigung für das planbegünstigte Objekt hat unanfechtbar werden lassen (hier verneint).

2. Ein Bebauungsplan ist nicht vollzugsfähig, wenn die derzeit geltenden Abstandsvorschriften eine Ausnutzung seiner Festsetzungen ausschließen.

3. Zur Anwendung von §§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 13 Abs. 1 Nr. 1 NBauO.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 215/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 194/06 vom 15.11.2006

Rechtsgebiete:BauNVO, NBauO
Schlagworte:Baugrenze, Baugrenze (Nachbarschutz), Baumschutz, Erdrückende Wirkung, Fluchtlinienplan, Nachbarschutz, Teilbaugenehmigung
Stichwort:Teilbaugenehmigung
Leitsatz:1. Baumschutz vermittelt Nachbarn keine Abwehrrechte.

2. Zur Prüfungstiefe bei Nachbarschutz gegen eine Teilbaugenehmigung (hier offengelassen, da Regelung schon im Bauvorbescheid enthalten).

3. Kein Nachbarschutz wegen Überschreitung der vorderen Baugrenze.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 194/06

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 TG 3386/04 vom 08.12.2004

Rechtsgebiete:16. BImSchV, HBO 2002, TA Lärm
Schlagworte:Bebauungsplan, Gesamtvorhaben, immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel, Lärm, Lärmgutachten, passive Schallschutzmassnahmen, Schule, Teilbaugenehmigung
Stichwort:Teilbaugenehmigung
Leitsatz:1. Eine Teilbaugenehmigung setzt voraus, dass der von ihr erfasste Teil den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und das Gesamtvorhaben dem Grunde nach genehmigungsfähig ist. In diese Zulässigkeitsprognose müssen die wesentlichen rechtlichen Anforderungen einbezogen werden, insbesondere die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und grundsätzliche bauordnungsrechtliche Anforderungen.

2. Aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV - vom 12. Juni 1990 kann nicht geschlussfolgert werden, dass Schulen gemäß Nr. 6.1 f der TA Lärm im Schutzniveau wie Krankenhäuser, Kurgebiete und Pflegeanstalten einzustufen sind.

3. Ein Bebauungsplan, der innerstädtisch ein Kerngebiet festsetzt, erscheint bei summarischer Prüfung im Eilverfahren nicht abwägungsfehlerhaft, wenn er die Lärmproblematik erkannt, Aussagen eines Gutachters beigezogen und durch die Regelung eines Anspruchs auf passive Schallschutzmaßnahmen sowie immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel die Einhaltung der Werte der TA Lärm zum Ziel hat.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 TG 3386/04


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