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Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 430/08 vom 16.01.2009

Rechtsgebiete:LSA-KAG
Schlagworte:Abrundung, Abwasserbeitrag, Anschlussnahme, Aufrund, Einrichtung, Einrichtungsbestimmung, Festsetzungsverjährung, Gesamtunwirksamkeit, Geschosszahl, Herstellungsbeitrag, Kirche, Kirchengebäude, Kirchengrundstück, Rundungsregelung, Teilbarkeit, Umschluss, Vollgeschoss, Vorteilsprinzip
Stichwort:Teilbarkeit
Leitsatz:1. Eine in der Beitragssatzung vorgesehene Rundungsregelung für Brüche, wenn die Geschosszahl in Bebauungsplangebieten ohne entsprechende Festsetzung der Vollgeschosszahl im Bebauungsplan durch eine Division der höchstzulässigen Gebäudehöhe mit 3,5 bzw. 2,3 ermittelt wird, ist nicht zu beanstanden. Indem für Bruchzahlen bei dem Wert 0,50 bzw. 0,51 eine Grenze für die Auf- und Abrundung gezogen wird, wird einerseits dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung getragen und andererseits noch das Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA gewahrt.

2. Es ist dem Satzungsgeber unbenommen, die Bestimmung der Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in der Beitragssatzung selbst vorzunehmen und dabei eine vorherige Bestimmung in der Anschlusssatzung bzw. der technischen Satzung der Sache nach abzuändern (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26. Juni 2003 - 1 L 252/03 -).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 430/08



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 B 1806/08 vom 17.11.2008

Rechtsgebiete:HGO
Schlagworte:Angabe der Unterschriftsdaten, Bürgerbegehren, Erledigung, inhaltliche Änderung, kassatorisch, missbräuchliches Verhalten, Rückabwicklung, Rückwirkung, Teilbarkeit, Wahlberechtigung, Zeitraum
Stichwort:Teilbarkeit
Leitsatz:1. Ein aufgrund eines kassatorischen Bürgerbegehrens erfolgreich durchgeführter Bürgerentscheid kann den angegriffenen Beschluss der Gemeindevertretung grundsätzlich nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft beseitigen.

2. Für die Annahme eines missbräuchlichen, zur Rückabwicklung verpflichtenden Verhaltens gemeindlicher Organe durch Ausführung eines mit einem kassatorischen Bürgerbegehren angegriffenen Beschlusses der Gemeindevertretung sind hohe Anforderungen zu stellen.

3. Die Streichung eines gegenstandslos gewordenen Teils der zur Abstimmung gestellten Frage eines Bürgerbegehrens ist zulässig, wenn darin keine inhaltliche Veränderung im Sinne einer relativierenden Abschwächung, sondern nur eine isolierte Reduzierung der Fragestellung um eine selbständige Teilfrage liegt, durch die das letztlich mit dem Bürgerbegehren verfolgte Ziel inhaltlich unberührt bleibt.

4. Die fehlende Angabe des jeweiligen Zeitpunkts der Unterzeichnung auf den Unterschriftslisten eines kassatorischen Bürgerbegehrens führt nicht zu dessen Unzulässigkeit, wenn mit angemessenem Aufwand, insbesondere aus dem gemeindlichen Melderegister festgestellt werden kann, dass das Bürgerbegehren von der erforderlichen Anzahl von Gemeindebewohnern unterschrieben worden ist, die an jedem Tag des Zeitraums zwischen der Bekanntgabe des angegriffenen Beschlusses der Gemeindevertretung und der Einreichung des Bürgerbegehrens wahlberechtigt waren.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 1806/08

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 1.07 vom 09.04.2008

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO
Schlagworte:Normenkontrolle, Bebauungsplan, Teilbarkeit, Teilunwirksamkeit, Rechtsschutzinteresse, Abwägungsmaterial, Planerhaltung, wesentlich, abwägungsbeachtlich, Abwägungsvorgang, Diskothek
Stichwort:Teilbarkeit
Leitsatz:Von der Planung berührte, nicht zutreffend ermittelte oder bewertete Belange betreffen bereits dann "wesentliche Punkte" im Sinne der Planerhaltungsvorschrift des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wenn diese Punkte in der konkreten Planungssituation abwägungsbeachtlich waren.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 1.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 3.07 vom 03.04.2008

Rechtsgebiete:BauNVO
Schlagworte:Sondergebiet, Einzelhandel, Art der baulichen Nutzung, Verkaufsfläche, Verkaufsflächenbegrenzung, vorhabenbezogene -, baugebietsbezogene -, Bebauungsplan, Teilbarkeit, Teilunwirksamkeit
Stichwort:Teilbarkeit
Leitsatz:Die durch Bebauungsplan erfolgte Festsetzung einer baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet ist mangels Rechtsgrundlage unzulässig.

Erklärt das Normenkontrollgericht einen vom Antragsteller umfassend angegriffenen Bebauungsplan für teilweise unwirksam, so ist der Antrag im Übrigen mit der Kostenfolge aus § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO abzulehnen, wenn der Antragsteller mit der Anfechtung des ihn beschwerenden Teils des Plans erfolglos bleibt (Abgrenzung zu BVerwGE 88, 268).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 3.07


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